Stand: 03.03.2016 07:21 Uhr

Landgericht Bochum bremst VW-Kunden aus

Ein Volkswagen-Mitarbeiter kontrolliert im VW-Werk in Wolfsburg im Lichttunnel für die Endabnahme ein Fahrzeug vom Typ Tiguan. © dpa-Bildfunk Foto: Jochen Lübke
Zurück auf Start: Der Kläger will seinen VW Tiguan zurückgeben. (Themenbild)

Vor dem Bochumer Landgericht hat am Mittwoch die bundesweit erste Gerichtsverhandlung im Zusammenhang mit dem Abgasskandal bei Volkswagen stattgefunden. In dem Zivilprozess hatte ein Universitätsprofessor das VW-Autohaus in Bochum, bei dem er im vergangenen Jahr seinen VW Tiguan gekauft hatte, verklagt. Er pochte auf Rückabwicklung seines Kaufvertrags. Das Landgericht Bochum machte gleich zu Beginn des Prozesses deutlich, dass es eine andere Rechtsauffassung vertritt.

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Gericht weist Argumentation des Klägers zurück

Die Software-Manipulationen im VW-Abgasskandal rechtfertigten demnach keine Pflicht des Herstellers oder Händlers zur Rücknahme der verkauften Autos. Zwar liege wohl eindeutig ein Mangel vor, sagte Richter Ingo Streek. Dieser Mangel sei aber nicht erheblich im rechtlichen Sinn, weil er mit relativ geringem Aufwand abgestellt werden könne. Nur bei erheblichen Mängeln sei eine Rückabwicklung des Kaufs vorgeschrieben. Der VW-Besitzer hatte argumentiert, der tatsächliche Schadstoffausstoß des VW Tiguan, der deutlich über den offiziellen Herstellerangaben liege, sei ein Sachmangel. Eine technische Nachbesserung des Fahrzeugs lehne er ab.

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Tiguan-Fahrer und Autohaus sollen sich einigen

Der Anwalt des VW-Autohauses bot vor Gericht "aus freien Stücken" eine Rücknahme des Wagens zu einem "marktüblichen Preis" an - im Gegenzug für den Kauf eines Neufahrzeuges. Der Anwalt des Klägers hatte bereits angekündigt, sein Mandant sei vergleichsbereit und würde auch einen fabrikneuen Volkswagen kaufen, wenn man ihm den Kaufpreis minus Wertverlust erstatte. Bei einem Kaufpreis von rund 37.000 Euro entspreche die mögliche Erstattung für den ein Dreivierteljahr alten Wagen einer Summe von mehr als 30.000 Euro. Über die Modalitäten soll in den nächsten Tagen zwischen den Parteien verhandelt werden. Für den Fall, dass es keine gütliche Einigung gibt, setzte das Landgericht einen Verkündungstermin für seine Entscheidung am 16. März an. Da die zweijährige Gewährleistungsfrist für den Wagen noch nicht abgelaufen ist, richtet sich die Klage gegen das Autohaus als Vertragspartner des Klägers und nicht gegen den VW-Konzern.

Autoexperte: Erfolgsaussichten des Klägers gering

Autoexperte Ferdinand Dudenhöffer hatte der Klage bereits vorher keine großen Erfolgschancen eingeräumt. "VW kann es sich bei der großen Zahl von betroffenen Autos gar nicht erlauben, zurückzuweichen", sagte er. "Die werden bis zur letzten Instanz klagen." In Deutschland und der EU hätten die Kunden generell schlechtere Chancen, weil sich die Schadstoffmessung am normierten Testzyklus und nicht am alltagsnahen Betrieb orientiere.

Weitere Klagen werden folgen

Von den Manipulationen sind in Deutschland rund 2,5 Millionen Diesel-Fahrzeuge betroffen. VW will die Wagen Schritt für Schritt in einer riesigen Rückrufaktion nachbessern. Wegen des Abgasskandals sind noch weitere Klagen anhängig - darunter auch andere Verfahren, die sich nicht gegen Autohäuser, sondern gegen den Konzern direkt richten.

 

Volkswagens juristische Baustellen

Klagen einzelner VW-Besitzer

Weltweit wollen VW-Fahrer Schadenersatz einklagen, wie in dem jetzt verhandelten Fall in Bochum. Meist wird dabei ein Wertverlust der Autos geltend gemacht. Wenn sich etwa die Leistungs- und Verbrauchsdaten durch notwendige Umrüstungen erheblich verschlechtern, könnte eine solche Klage erfolgreich sein. VW weist aber darauf hin, dass alle betroffenen Fahrzeuge "technisch sicher und fahrbereit" seien. Es werde keine Folgen für die Restwerte geben.

 

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Dieses Thema im Programm:

NDR 1 Niedersachsen | Regional Braunschweig | 02.03.2016 | 14:30 Uhr

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