Kein Verkauf von Hanf-Produkten: Gericht weist Klage zurück
Das Verwaltungsgericht Braunschweig hat am Donnerstag entschieden, dass zwei deutsche Unternehmen ihre Hanf-Produkte hierzulande nicht verkaufen dürfen. Die Firmen hatten den Staat verklagt.
Die beiden Unternehmen wollten Tee aus importierten Hanfblättern sowie Hanfblüten zum Rauchen vertreiben. Durch die Klage sollten ihre Hanf-Produkte gesetzlich als Lebensmittel und Tabak eingestuft werden. Das Gericht lehnte die Klage gegen das in Braunschweig ansässige Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ab, weil es sich bei den Produkten aus seiner Sicht nicht um den erlaubten Nutzhanf handelt, sondern um das Rauschmittel Cannabis.
Hanf-Produkte könnten Rausch erzeugen
Die Kammer des Verwaltungsgerichts begründete ihre Entscheidung damit, dass die Hanfblüten und-blätter auch mit geringem THC-Gehalt als Rauschmittel missbraucht werden könnten. Es berief sich auf das Urteil im Prozess um die Hanfbar in Braunschweig aus dem Jahr 2020. Dort entschied der Bundesgerichtshof, dass bereits ein THC-Gehalt von 0,1 Prozent in einem Tee berauschend wirken könnte. Das Urteil im Prozess um die Hanfblüten und -blätter ist noch nicht rechtskräftig.
