Gericht bestätigt Wegnahme von vernachlässigten Pferden
Das Veterinäramt hat Tierhaltern aus dem Südharz zu Recht ihre ungepflegten und kranken Pferde weggenommen. Das hat das Verwaltungsgericht Göttingen entschieden.
Die Richter lehnten den Antrag von den drei Pferdehaltern und -betreuern aus dem Südharz ab, die sich gegen eine Verfügung des Landkreises Göttingen gewehrt hatten. Das dortige Veterinäramt hatte den Tierhaltern im Frühsommer zwei Stuten und einen Hengst entzogen, weil diese erheblich vernachlässigt waren. Sie sollen sich den Angaben zufolge teilweise in einem sehr schlechten Ernährungs- und Pflegezustand befunden haben.
Stute musste eingeschläfert werden
Das Veterinäramt war durch einen Hinweis aus der Bevölkerung auf die Vernachlässigungen aufmerksam geworden. Eine Stute habe aufgrund einer massiven Fehlstellung der Schneidezähne das Futter auf der Weide nicht aufnehmen können und sei hochgradig abgemagert gewesen. Als eine Nachkontrolle ergab, dass sich der Zustand weiter verschlechtert hatte, ließ die Behörde die Stute und zwei weitere Pferde wegnehmen. Bei weiteren Untersuchungen zeigte sich, dass die Stute auch einen schwankenden Gang hatte, an einem starken eitrigen Augen- und Nasenausfluss litt und zudem von Nissen und Parasiten übersät war. Ihr Gesundheitszustand war den Angaben zufolge so katastrophal, dass sie eingeschläfert werden musste.
Gericht: Haltern fehlte nötige Sachkunde
Die Behörde begründete die Wegnahme der Tiere auch damit, dass die Antragsteller offenkundig nicht die erforderliche Sachkunde hätten, die für eine Pferdehaltung notwendig sei. Nach Ansicht des Gerichts ist das Vorgehen des Veterinäramtes nicht zu beanstanden. Die vorgefundenen Missstände hätten dringlich beendet werden müssen, so die Richter. Daher habe ein besonderes Vollzugsinteresse bestanden, das keinen Aufschub geduldet habe.