35.000 Euro unterschlagen: Anwältin zu Bewährungsstrafe verurteilt
Eine Einbecker Rechtsanwältin hat als Betreuerin von drei Menschen 35.000 Euro von deren Konten für sich abgezweigt. Dafür ist sie am Dienstag zu einer Haftstrafe von einem Jahr verurteilt worden.
Das Amtsgericht Einbeck im Landkreis Northeim hat die Strafe für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Die 47-jährige habe das Geld zwar inzwischen zurückgezahlt, sagte ihr Pflichtverteidiger. Sie muss laut Strafbefehl dennoch zusätzlich 30.000 Euro an gemeinnützige Organisationen zahlen. Die Angeklagte selbst war unentschuldigt nicht zur Verhandlung gekommen. Der Strafbefehl ist noch nicht rechtskräftig, die 47-Jährige kann noch Einspruch dagegen einlegen.
