Frau entführt und vergewaltigt: Angeklagter will Erklärung abgeben
Am Landgericht Hamburg wird am Freitag die Erklärung eines 31-jährigen Angeklagten erwartet. Er soll seine Ex-Freundin aus Wilhelmshaven fünf Tage lang gefangen gehalten und schwer misshandelt haben.
Der Angeklagte will über seine beiden Verteidigerinnen eine Erklärung abgeben. Er werde die Tatvorwürfe bestreiten, hatte seine Anwältin Jutta Heck beim Prozessauftakt vor dem Landgericht am Mittwoch angekündigt. Auch die 21-jährige Ex-Freundin soll am Freitag als Zeugin aussagen. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann insgesamt acht Straftaten vor, darunter Freiheitsberaubung, Vergewaltigung und gefährliche Körperverletzung.
21-Jährige entführt und vergewaltigt
Der 31-Jährige soll die junge Frau laut Staatsanwaltschaft am 26. August 2023 bei einem Treffen in Wilhelmshaven mit zwei bislang unbekannten Begleitern in einem Auto nach Hamburg entführt haben. Dort habe er die 21-Jährige zunächst in der Wohnung eines Freundes und anschließend in seiner eigenen Wohnung vergewaltigt, geknebelt, gewürgt und geschlagen. Dabei habe er ihr wiederholt mit Folter und Tod gedroht, so die Anklage.
Polizei befreit 21-Jährige nach fünf Tagen
Den Angaben zufolge gelang es der Frau nach fünf Tagen, Kontakt zu ihrer Familie aufzunehmen. Laut Polizei konnte die 21-Jährige so befreit und der Verdächtige in der Nacht zum 2. September festgenommen werden. Wie die Oberstaatsanwältin am Mittwoch mitteilte, soll sich die Frau kurz vor der Tat von dem 31-Jährigen getrennt haben.
Angeklagter ist bereits vorbestraft
Der Angeklagte äußerte sich zum Prozessauftakt am Mittwoch nicht zu den Vorwürfen. Nach Angaben der Oberstaatsanwältin ist der 31-Jährige bereits wegen Körperverletzung und anderer Gewaltdelikte vorbestraft. Die Staatsanwaltschaft prüfe daher, ob eine Sicherungsverwahrung angeordnet wird. Dies sei jedoch von der Entwicklung der Hauptverhandlung und dem Gutachten eines Sachverständigen abhängig.
Prozess dauert voraussichtlich bis Ende Mai
Bislang sei unklar, wer die beiden Begleiter des 31-Jährigen waren, sagte die Oberstaatsanwältin. Gegen sie könnte wegen Beihilfe ermittelt werden. Unklar sei ebenfalls, wo die Wohnung des Freundes liege, in der die 21-Jährige zuerst gefangen gehalten wurde. Die Strafkammer hat 19 weitere Verhandlungstermine bis zum 31. Mai angesetzt.
