Corona-Regeln: Was ist in Niedersachsen erlaubt, was nicht?
Niedersachsen fährt das öffentliche Leben weiter herunter. Bund und Länder haben sich auf eine Verlängerung des Lockdowns bis einschließlich 14. Februar geeinigt, um die dramatische Ausbreitung des Coronavirus in den Griff zu bekommen. Teilweise wurden die Maßnahmen im Vergleich zur vorhergehenden Lockdown-Phase noch einmal verschärft. Das Land Niedersachsen wird dazu eine neue Corona-Verordnung mit folgenden Punkten erlassen.
Wie viele Personen dürfen sich noch treffen?
Bis zum 14. Februar sind private Zusammenkünfte nur noch im Kreis der Angehörigen des eigenen Haushalts und mit maximal einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person erlaubt. Ausnahmen für Kinder, die nicht älter als 14 Jahre sind, gibt es nicht mehr. Eine Änderung für die Kleinsten hat das Land aber nachträglich angekündigt: Ein Kind bis drei Jahre darf dabei sein, wenn sich eine Betreuungsperson - also etwa Mutter oder Vater - mit jemandem aus einem anderen Haushalt trifft. Wer wen besucht - ob eine Familie als Hausstand eine Person oder eine Person eine Familie - ist egal. Für Kinder von geschiedenen Eltern und Patchwork-Familien sowie Menschen mit Behinderungen, die eine Begleitperson benötigen, sind Ausnahmen vorgesehen. Für Beerdigungen soll die verschärfte Kontaktregelung nicht greifen.
Wann kann der Bewegungsradius eingeschränkt werden?
Auch in Niedersachsen kann in sogenannten Hotspots, das heißt Kommunen mit einer 7-Tages-Inzidenz von mehr als 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner, die Bewegungsfreiheit der Menschen eingegrenzt werden. Die Entscheidung darüber treffen die örtlichen Behörden. Niedersachsen weicht zudem in einem Aspekt von der Bund-Länder-Beratungen ab: Die Maßnahme soll auf einen Radius von 15 Kilometern um den Wohnsitz, also die konkrete Adresse, gelten - und nicht um den Wohnort. Ausnahmen sind unter anderem für Arztbesuche, den Weg zur Arbeit sowie Besuche von pflegebedürftigen Angehörigen vorgesehen.
Wie geht es an den Schulen weiter?
Der Präsenzunterricht an den Schulen fällt bis Mitte Februar größtenteils aus. Die Schulen sind nach den Ferien am 11. Januar im Distanzunterricht gestartet - Ausnahme waren Abschlussklassen und Grundschulklassen. Die Landesregierung hat nun die Präsenzpflicht für Grundschüler, Kinder mit dem sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf Geistige Entwicklung an Förderschulen einschließlich Tagesbildungszentren sowie Jugendliche, die in diesem Schuljahr ihren Abschluss machen, aufgehoben.
Wie geht es an den Kitas weiter?
Kitas und Kinderhorte bieten nur noch eine Notbetreuung in kleinen Gruppen an. Deren maximaler Umfang richtet sich nach dem Alter: In Krippen dürfen acht Kinder unter drei Jahren betreut werden, auf bis zu 13 darf die Gruppe im Kindergartenalter anwachsen. Betreuer müssen eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen, wenn die Einhaltung des Abstandsgebots nicht gewährleistet werden kann. Kinder bis zur Einschulung sind davon ausgenommen.
Wie wird die Kinderbetreuung zu Hause sichergestellt?
Jedes Elternteil erhält 2021 zehn zusätzliche Tage Kinderkrankengeld. Für Alleinerziehende gibt es 20 zusätzliche Tage. Der Anspruch soll auch in Fällen gelten, in denen eine Kinderbetreuung zu Hause erforderlich ist, weil Schule oder Kindergarten pandemiebedingt geschlossen sind oder die Präsenzpflicht im Unterricht ausgesetzt wurde.
Welche Regeln gelten im Einzelhandel?
Der Lebensmittel-Einzelhandel, Wochenmärkte und Direktvermarkter für Lebensmittel, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Reformhäuser und Apotheken dürfen weiterhin öffnen. Hier wird die Maskenpflicht in sofern ausgeweitet, dass es sich um medizinische Masken handeln muss. Betriebe, die körperbezogene Dienstleistungen anbieten, sind weiterhin geschlossen. Das betrifft Friseure, Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios. Notwendige Behandlungen sind allerdings weiter möglich. Physio- und Ergothearpie, Logopädie sowie Fußpflege dürfen angeboten werden.
Wo in der Öffentlichkeit gilt Maskenpflicht?
Im Nahverkehr gelten die gleichen Regeln wie im Einzelhandel: Wer Bus, Bahn oder Zug nutzt, muss eine medizinische Maske tragen. Die Maskenpflicht zudem gilt weiterhin in allen Innen- und Außenbereichen, in denen sich Menschen auf engem Raum beziehungsweise längere Zeit aufhalten. Konkret bedeutet das zum Beispiel, dass bereits auf Parkplätzen von Behörden und Arztpraxen eine Mund-Nasen-Bedeckung aufgesetzt werden muss. Das gilt dementsprechend auch für Eingangsbereiche und davor liegende Räume.
Gibt es eine Präsenzpflicht am Arbeitsplatz?
Die Bund-Länder-Runde hat entschieden, dass Arbeitgeber ihren Mitarbeitern das Homeoffice ermöglichen müssen. Eine entsprechende Regelung soll laut Bundesarbeitsministerium am Mittwoch kommender Woche in Kraft treten. Wo Arbeit weiterhin in Präsenz erforderlich sei, müssen demnach für Arbeitsbereiche auf engem Raum die Belegung reduziert oder FFP2-Masken zur Verfügung gestellt werden. Auch Betriebskantinen müssen nun geschlossen werden, "wo immer die Arbeitsabläufe es zulassen".
Muss ich bei der Arbeit eine Maske tragen?
Im Prinzip muss in jedem Unternehmen und jeder Behörde eine Alltagsmaske getragen werden. Dabei gelten zwei Ausnahmen. Erstens: Wenn man sich an seinem Arbeitsplatz befindet und zu anderen Personen den Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten kann. Zweitens: Wenn die Art der Tätigkeit das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung nicht zulässt.
Sind Sitzungen von Parteien und Vereinen erlaubt?
Wenn öffentlich-rechtliche Körperschaften sowie Parteien, Vereine, Initiativen und andere ehrenamtliche Zusammenschlüsse rechtlich vorgeschriebene Sitzungen abhalten müssen, dürfen sie dazu in geschlossenen Räumen zusammenkommen. Dabei müssen alle Beteiligten allerdings das Abstandsgebot einhalten.
Welche Regeln gelten für Religions- und Glaubensgemeinschaften?
Gottesdienste und andere religiöse Feiern mit mehr als zehn Teilnehmern sind spätestens zwei Werktage zuvor beim zuständigen Ordnungsamt anzuzeigen. Dies gilt, wenn vorab keine generellen Absprachen mit Behörden getroffen worden sind. Während der Veranstaltungen haben die Teilnehmerinnen und Teilnehmer medizinische Masken - OP- und FFP2-Masken - zu tragen.