Brut- und Setzzeit: Hunde müssen ab 1. April an die Leine

Stand: 01.04.2024 08:18 Uhr

Am 1. April hat die Brut- und Setzzeit begonnen. Halter müssen ihre Hunde bis zum 15. Juli auf Freiflächen und in Wäldern an die Leine nehmen, um den Nachwuchs von Wildtieren zu schützen.

Seit 2002 regelt ein Landesgesetz die Leinenpflicht während der Brut- und Setzzeit. Zudem können Städte und Kommunen eigene Regeln erlassen. Beispielsweise kann in Parks und Grünanlagen Leinenzwang bestehen. Hundebesitzer sollten sich daher vor Ort über geltende Vorschriften informieren. Verstöße gegen die Leinenpflicht können Herrchen oder Frauchen bis zu 5.000 Euro Strafe kosten. Der Naturschutzbund (NABU) rät Hundebesitzern dazu, ihre Tiere bis zu drei Wochen vor dem 1. April beim Gassi gehen anzuleinen, da durch den Klimawandel die Brutzeit eher starte.

VIDEO: Osnabrück: Blindenführhund in Geschäften häufig unerwünscht (29.02.2024) (3 Min)

NABU spricht sich für Leinenpflicht aus

Der NABU sieht die Leinenpflicht als unerlässlich an. Hunde würden andernfalls Nester bauende oder brütende Vögel sowie Säugetiere wie Feldhasen stören, sagte eine Sprecherin des NABU Niedersachsen. Vögel könnten dann ihren Nestbau und das Brüten abbrechen, Jungvögel würden nicht mehr gefüttert werden und verhungerten. Küken von bodenbrütenden Vogelarten, wie die bedrohte Feldlerche, seien ohne den Schutz ihrer Eltern ein gefundenes Fressen für Eichhörnchen oder Raben, so die Sprecherin. Im Nationalpark Harz sowie in allen Naturschutzgebieten gilt die Leinenpflicht das ganze Jahr.

Gesetz zum Leinenzwang in Niedersachsen

In der freien Landschaft ist jede Person verpflichtet,
1. dafür zu sorgen, dass ihrer Aufsicht unterstehende Hunde
a) nicht streunen oder wildern und
b) in der Zeit vom 1. April bis zum 15. Juli (allgemeine Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit) an der Leine geführt werden, es sei denn, dass sie zur rechtmäßigen Jagdausübung, als Rettungs- oder Hütehunde oder von der Polizei, dem Bundesgrenzschutz oder dem Zoll eingesetzt werden oder ausgebildete Blindenführhunde sind (...).

Auszug Paragraf 33 des Niedersächsischen Gesetzes über den Wald und die Landschaftsordnung

Weitere Informationen
Ein junges Degu im Tierheim Uelzen © NDR Foto: Regina Hamborg

Uelzen: Über 600 Degus in Wohnung gehalten - Abnehmer gesucht

Die Tiere hausten unter katastrophalen Bedingungen. Das Tierheim kommt angesichts der Nager-Masse an Grenzen. (28.03.2024) mehr

Thomas Laumann, seine Lebensgefährtin Sabine Meulendyck und Blindenführhund Emil sind oft gemeinsam unterwegs. © NDR Foto: Karoline Kempe

Mit Blindenhund unterwegs: "Der Hund muss draußen bleiben!"

Jeder weiß, dass Blindenhunde ihre - blinden - Herrchen und Frauchen begleiten müssen. Weiß aber nicht jeder ... (29.02.2024) mehr

Dieses Thema im Programm:

NDR 1 Niedersachsen | Aktuell | 01.04.2024 | 06:00 Uhr

Schlagwörter zu diesem Artikel

Wildtiere

Tiere

Artenschutz

Mehr Nachrichten aus Niedersachsen

Fahrzeuge vom Technischem Hilfswerk (THW) sowie von Polizei und Feuerwehr stehen am Morgen auf dem Gelände der Freiwilligen Feuerwehr Elm. © dpa-Bildfunk Foto: Moritz Frankenberg

Vermisster Arian aus Bremervörde: "Leise Suche" bislang erfolglos

Heute soll weiter entlang der Oste und rund um Elm nach dem Sechsjährigen gesucht werden. Aufgeben sei keine Option. mehr