Stand: 07.05.2025 13:10 Uhr

Nord Stream 2: Rechtsstreit um Sparkassenkonto geht weiter

Das Logo der Ostseepipeline Nord Stream 2 ist am Eingang der Gasempfangsstation auf einem Schild zu sehen. © Daniel Reinhardt
Der Sachwalter der Nord Stream 2 AG hat Berufung gegen ein Urteil des Landgerichts Stralsund eingelegt. (Themenbild)

Der Rechtstreit um die Konten der konkursbedrohten Nord Stream 2 AG bei der Sparkasse Vorpommern geht weiter. Die Transliq AG, Sachwalter der Nord Stream 2 AG, hat beim Oberlandesgericht Rostock Berufung gegen das Urteil des Landgerichtes Stralsund (Landkreis Vorpommern-Rügen) eingelegt, wie eine Gerichtssprecherin in Rostock dem NDR sagte. Das Stralsunder Gericht hatte Anfang März die Kündigung des Transliq-Kontos als rechtmäßig angesehen. Über diese Kontoverbindung wurde der Kauf der Röhren für das LNG-Terminal abgewickelt. Der Bund hatte dafür 69 Millionen Euro an die Transliq AG gezahlt. Die Transliq AG wurde vom schweizerischen Kantonsgericht Zug als Konkursverwalter eingesetzt. Sie möchte mit diesem Geld Kleingläubiger der Nord Stream 2 AG auszahlen. Die Frist für die Begründung der Berufung läuft noch.

Zweites Verfahren läuft noch

In einem ähnlich gelagerten zweiten Verfahren hatte die Nord Stream 2 AG ebenfalls Berufung eingelegt. Das Oberlandesgericht hat inzwischen ihre vorläufige Rechtsauffassung mitgeteilt. Demnach wird der Berufungsklage wenig Erfolg beigemessen. Somit sei die Sparkasse berechtigt gewesen, die Konten wegen drohender US-Sanktionen zu kündigen. Beide Parteien haben nun Gelegenheit zur Stellungnahme, hieß es.

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