Erste Kleingläubiger erhalten Geld von Nord Stream 2 AG
Rund 150 Unternehmen, davon 40 aus Mecklenburg-Vorpommern, warten seit Jahren auf insgesamt 25 Millionen Euro für ihre erbrachten Leistungen beim Bau der Ostsee-Pipeline. Nun gibt es offenbar Bewegung im Konkursverfahren.
Es gibt offenbar Bewegung im Konkursverfahren der Nord Stream 2 AG. Erste Kleingläubiger haben NDR Informationen zufolge ihr gefordertes Geld vom Sachwalter des konkursbedrohten Unternehmens erhalten. Bei den Kleingläubigern handelt es sich um rund 150 Bauunternehmen und Dienstleister, die am Bau der Nord Stream 2-Pipeline mitgewirkt haben und deren Leistungen nicht bezahlt wurden. Darunter sind rund 40 Unternehmen aus Mecklenburg-Vorpommern. Ein Kleingläubiger berichtete, dass er am Montagmorgen sein seit 2022 gefordertes Geld erhalten hat - überwiesen von der Transliq AG, die als Sachwalter vom schweizerischen Konkursgericht eingesetzt wurde.
Kleingläubiger warten auf insgesamt 25 Millionen Euro
Andere warten aber noch immer auf die Auszahlungen. Sie fordern Summen zwischen mehreren zehntausend und hunderttausend Euro. Insgesamt geht es um rund 25 Millionen Euro. Die Auszahlung der Kleingläubiger ist Voraussetzung dafür, dass ein Vergleich mit den fünf großen westeuropäischen Energiekonzernen gelingen kann, die sich mit je einer Milliarde Euro am Bau der Pipeline beteiligt hatten - und dass ein Konkurs abgewendet werden kann. Die Frist dafür läuft am 9. Mai ab.
Gekündigtes Konto sorgte für Verzögerung
Zuvor galt eine Frist bis zum 9. März 2025. Diese hatte das zuständige Schweizer Gericht um zwei Monate erneut verlängert. Ein zentrales Problem ist die fehlende Bankverbindung für die Zahlungen. Die Sachwalterin der Nord Stream 2 AG wollte dafür ein Konto bei der Sparkasse Vorpommern nutzen. Auf dieses Konto hatte der Bund im Jahr 2023 knapp 70 Millionen Euro für den Kauf ungenutzter Pipeline-Röhren überwiesen. Die Sparkasse kündigte jedoch das Konto mit Verweis auf mögliche Sanktionen. Dagegen legte die Nord Stream 2 AG Berufung ein. Das Landgericht Stralsund entschied jedoch, dass die Sparkasse Vorpommern das Konto der Transliq AG ordnungsgemäß kündigen durfte.
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