Tschentscher: Hamburg will Kontakte von Ungeimpften einschränken
Angesichts der hohen Zahl von Corona-Infektionen planen Bund und Länder weitere Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie. Konkrete Beschlüsse gab es aber am Dienstag noch nicht. Am Donnerstag soll es ein neues Treffen geben.
Bis dahin sollen Details der einzelnen Regelungen ausgearbeitet werden. Erwogen wird unter anderem, umfangreiche Kontaktbeschränkungen vor allem für Ungeimpfte einzuführen - auch bei privaten Zusammenkünften. Hamburgs Bürgermeister Peter Tschentscher (SPD) sagte nach den Beratungen: "Wir wollen, dass Ungeimpfte ihre Kontakte beschränken." Das bedeute, dass sich Ungeimpfte nur mit dem eigenen Hausstand plus maximal zwei weiteren Personen eines anderen Haushalts treffen dürfen. Diese Regelung könne derzeit noch nicht umgesetzt werden, weil es eine Bundesverordnung gebe, die das nicht vorsehe, so Tschentscher. Der Bund habe aber zugesichert, dass die Verordnung bald geändert werde, damit die geplante neue Kontaktbeschränkung rechtlich greifen könne.
Hamburg weitet 2G-Regel auf Einzelhandel aus
Wie die bereits zuvor am Dienstag vom Senat beschlossene Ausweitung der 2G-Regel auf den Einzelhandel, die Ungeimpften ab Sonnabend nur noch das Einkaufen in Supermärkten oder anderen Läden des täglichen Bedarfs erlaubt, solle auch die Kontaktbeschränkung den Betroffenen einen weiteren Impfanreiz bieten. Manche würden es auch "Lockdown für Ungeimpfte" nennen, sagte der Bürgermeister. Es gehe vor allem aber darum, Ungeimpfte vor einer Infektion zu schützen. "Das Grundproblem ist, dass wir einen Großteil der Intensivpatienten haben, die gar nicht geimpft sind."
Großveranstaltungen: Hamburg will sich Bundesregelungen anschließen
Diskutiert wurde bei den Bund-Länder-Gesprächen auch über Einschränkungen bei Großveranstaltungen. Zum Beispiel sollen weniger Zuschauerinnen und Zuschauer bei Fußball-Bundesligaspielen zugelassen werden, möglicherweise gibt es auch sogenannte Geisterspiele ohne Publikum. Hamburg werde sich einer bundeseinheitlichen Regelung anschließen, sagte Tschentscher.
"Zeitnahe" Entscheidung über allgemeine Impfpflicht
Neben einer geplanten Impfpflicht für Einrichtungen wie Pflegeheime soll auch eine zeitnahe Entscheidung über eine allgemeine Impfpflicht vorbereitet werden, hieß es nach den Bund-Länder-Beratungen. Als einzige Maßnahme konkret vereinbart wurde am Dienstag, den Kreis derer auszuweiten, die Corona-Impfungen vornehmen sollen. Dabei geht es um Zahnärztinnen und Zahnärzte sowie Apothekerinnen und Apotheker. Bund und Länder wollen bis Weihnachten bis zu 30 Millionen Erst-, Zweit- und Auffrischungsimpfungen gegen das Coronavirus möglich machen.
Die Rufe nach einer Verschärfung der Schutzmaßnahmen und Beschränkungen waren in den vergangenen Tagen lauter geworden. Grund sind die hohen Infektionszahlen, die starke Belastung der Intensivstationen der Krankenhäuser und die Verbreitung der neuen Omikron-Variante.
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