Polizisten im Einsatz bei einer Demo in Hamburg. © NDR Foto: Finn Kessler

Trotz Verbot: Demonstration gegen Corona-Politik in Hamburg

Stand: 30.01.2022 10:31 Uhr

Das Oberverwaltungsgericht hatte in letzter Instanz entschieden: In Hamburg durfte am Sonnabend nicht gegen die Corona-Politik demonstriert werden. Trotzdem kamen zahlreiche Menschen an der Binnenalster zusammen.

Viele kleine Gruppen strömten am Sonnabendnachmittag an die Alster. In der Querdenker-Szene wurde in den vergangenen Tagen dazu aufgerufen, "spazieren" zu gehen, sollte die geplante Großdemonstration abgesagt werden. Die Polizei wertete diesen "Spaziergang" als unangemeldete Versammlung und löste den Protest auf.

Weitere Proteste

Am Lübecker Tordamm vor dem Haus der Gerichte trafen zwei weitere Demonstrationen aufeinander. Ein angemeldeter Protest gegen die Corona-Maßnahmen mit rund 650 Menschen und eine ebenfalls angemeldete Gegendemonstration. Die Polizei trennte die beiden Gruppen. Weil der Andrang so groß war sperrte die Polizei den Bereich am Lübecker Tordamm. Die Teilnehmenden zogen dann zur Wartenau. Dort gab es am Abend eine Kundgebung mit rund Tausend Corona-Gegnerinnen und -Gegnern. Der Aufzug wurde von der Polizei mehrfach gestoppt, weil zu viele Menschen keine Masken trugen.

Kritiker und Kritikerinnen der Corona-Politik wollten eigentlich unter dem Motto "Gegen Maskenpflicht und sonstige Corona-Maßnahmen" von der Kunsthalle einmal um die Binnenalster ziehen. Rund 11.000 Menschen hatte der Veranstalter angemeldet.

Verwaltungsgericht lehnte Eilantrag am Freitag ab

Doch am Freitag hatte das Verwaltungsgericht Hamburg einen Eilantrag abgelehnt, mit dem die Anmelder die in der Innenstadt geplante Versammlung doch noch durchsetzen wollten. Dagegen hatten die Antragsteller Beschwerde beim OVG erhoben. Die Beschwerde gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts sei erfolglos gewesen, sagte ein Sprecher des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts: "Damit bleibt es beim Demonstrationsverbot."

Hygienekonzept reicht nicht aus

Das Hygienekonzept sei nicht ausreichend gewesen, so die Begründung des Verwaltungsgerichts in erster Instanz. Weiter stellte das Gericht klar, dass das Demo-Verbot eine notwendige Schutzmaßnahme und mit Blick auf die aktuelle Lage verhältnismäßig sei. Diese Begründungen wurden nun am Sonnabend auch durch das OVG bestätigt.

Ursprünglicher Anmelder soll aus Reichsbürger-Szene stammen

Nach Informationen von NDR 90,3 ist der ursprüngliche Anmelder der Demonstration ein Mann aus der Reichsbürger-Szene. Mittlerweile hat den Platz ein Anwalt eingenommen. Der Veranstalter besteht darauf, dass die Demo-Teilnehmenden keine Maske tragen. Das ist aber laut Eindämmungsverordnung aktuell verboten.

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Dieses Thema im Programm:

NDR 90,3 | NDR 90,3 Aktuell | 29.01.2022 | 19:30 Uhr

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