Maskenpflicht in Hamburg: Wo und wann?
Stand: 04.05.2022 18:02 Uhr
Hamburg ist seit dem 30. April kein Corona-Hotspot mehr. Die Maskenpflicht gilt daher nur noch in wenigen Bereichen.
Die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske herrscht an folgenden Orten und zu folgenden Gelegenheiten:
- im öffentlichen Personennahverkehr, also in Bahnen und Bussen. In den Haltestellenbereichen muss keine Maske getragen werden
- in Taxis und bei anderen kommerziellen Beförderungsangeboten wie auf Fähren, sie gilt aber nicht in offenen Bereichen der Verkehrsmittel
- in Arztpraxen, Pflegeeinrichtungen, Krankenhäusern und bei Gesundheitsbehandlungen. Ärztinnen und Ärzte und deren Beschäftigte müssen bei der Arbeit eine medizinische Maske tragen, bei Tätigkeiten in der Nähe von Patientinnen und Patienten oder Bewohnerinnen und Bewohnern ist eine FFP2-Maske Pflicht.
Grundsätzlich gilt an Orten mit FFP2-Maskenpflicht diese für Erwachsene und Kinder ab 14 Jahren. Für jüngere Kinder von 6 bis 13 Jahren reicht eine medizinische Maske. Für Kinder unter sechs Jahren entfällt die Maskenpflicht.
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