Impfpflicht: Mehr als 2.000 Beschäftigte in Hamburg gemeldet
Seit Mittwoch gilt in Hamburg eine Impfpflicht für die Gesundheits- und Pflegeberufe, also für Beschäftigte in Krankenhäusern, Pflegeheimen oder Arztpraxen.
Die Einrichtungsleitungen müssen über ein Online-Portal diejenigen melden, die nicht gegen das Coronavirus geimpft sind oder deren Impfstatus unklar ist. Bis Dienstag konnten die Beschäftigen ihren Impfstatus nachweisen.
Ein Fünftel der Einrichtungen hat bisher Daten übermittelt
In den ersten beiden Tagen wurden der Sozialbehörde mehr als 2.000 Beschäftigte gemeldet, die gar nicht oder nicht komplett geimpft sind. Die Zahl dürfte noch deutlich steigen. Bis jetzt hat ein Fünftel der Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen Daten an die Behörde übermittelt.
Sozialbehörde verspricht Einzelfallentscheidungen
Die Gesundheitsämter müssen nun den Kontakt zu den Beschäftigten aufnehmen und entscheiden, wie mit ihnen umgegangen wird. Sie können gegen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ohne Nachweis ein Beschäftigungsverbot aussprechen. Diese verlieren damit ihren Gehaltsanspruch.
Martin Sielaff, Geschäftsführer der Hamburgischen Pflegegesellschaft, hatte im NDR Hamburg Journal am Mittwoch gesagt, dass auch Betriebe dazu befragt werden sollen, ob die Mitarbeitenden unabkömmlich seien oder bei ihrem Ausfall Probleme im Dienstplan drohen. Es gehe auch darum, die Versorgungssicherheit aufrecht zu erhalten, so Sielaff. Hamburgs Sozialbehörde betonte, dass die Gesundheitsämter jeden Einzelfall prüfen - und es auch eine Ermessensentscheidung ist, gegen die im Zweifelsfall auch geklagt werden kann.
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