Auf einem Tisch liegt ein positiver Corona-Schnelltest. Im Hintergrund sieht man unscharf eine Frau am Laptop. © picture alliance / Zoonar Foto: Robert Kneschke

Hamburg verkürzt Isolation bei Corona-Infektion

Stand: 05.05.2022 06:00 Uhr

Hamburg passt seine Vorgaben zur Isolation und Quarantäne in der Coronavirus-Eindämmungsverordnung an. Eine Isolation infizierter Personen ist ab jetzt nur noch für die Dauer von fünf Tagen vorgeschrieben. Bislang waren es zehn Tage.

Allerdings empfiehlt die Sozialbehörde, die Absonderung bis zum Vorliegen eines negativen Testergebnisses freiwillig fortzusetzen. Haushaltsmitgliedern von infizierten Personen wird empfohlen, Kontakte zu reduzieren und sich fünf Tage lang täglich mittels Schnelltest zu testen. Eine Pflicht zur Quarantäne für Kontaktpersonen besteht nicht mehr. Das Robert Koch-Institut (RKI) hatte die Änderung Anfang dieser Woche empfohlen.

Weiterhin gilt den Angaben zufolge: Wessen Selbsttest positiv ausfällt, muss sich umgehend isolieren und einen Antigen-Schnelltest in einer anerkannten Teststelle oder einen PCR-Test machen. Falle dieser positiv aus, sei eine fünftägige Isolierung zu Hause Pflicht. Einer gesonderten Anordnung durch das Gesundheitsamt bedürfe es nicht.

Beschäftigte des Gesundheitswesens müssen sich freitesten

Für Beschäftigte in Einrichtungen des Gesundheitswesens, in Alten- und Pflegeeinrichtungen sowie in ambulanten Pflegediensten und in Einrichtungen der Eingliederungshilfe gilt ebenfalls eine fünftägige Pflicht zur Absonderung. Allerdings ist ein negativer PCR-Test oder ein Schnelltest eines offiziellen Leistungserbringers für die Wiederaufnahme der Tätigkeit zwingend. Ebenso dürfen seit mindestens 48 Stunden keine Symptome einer Coronavirus-Infektion aufgetreten sein. In den Einrichtungen tätige Kontaktpersonen von Infizierten müssen sich fünf Tage lang täglich vor Dienstbeginn einer Testung unterziehen. 

Außerdem wird die Maskenpflicht für Beschäftigte in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und Wohneinrichtungen der Eingliederungshilfe angepasst. Dort ist grundsätzlich bei der Arbeit das Tragen einer medizinischen Maske ausreichend. Eine FFP2-Maskenpflicht bleibt jedoch bei Tätigkeiten in der Nähe von Patientinnen und Patienten oder Bewohnerinnen und Bewohnern bestehen.

Änderungen auch in den Nachbarländern

Die norddeutschen Bundesländer hatten nach der Empfehlung des RKI abgesprochen, dass sie dieser folgen wollen. In Schleswig-Holstein gilt die Neuregelung schon seit Mittwoch, Mecklenburg-Vorpommern setzt sie Freitag in Kraft und Niedersachsen voraussichtlich am Sonnabend.

Weitere Informationen
Ein Schüler hält ein Antigentest zwischen seinen beiden Fingern, er führt an seinem Platz einen Corona-Selbsttest durch.

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Dieses Thema im Programm:

NDR 90,3 | NDR 90,3 Aktuell | 04.05.2022 | 17:00 Uhr

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