Maskenpflicht in Bussen und Bahnen: Kleine Änderung in Hamburg
"Es bleibt auch im Oktober sehr wahrscheinlich bei den bestehenden Corona-Regeln in unserer Stadt", heißt es von der Hamburger Sozialbehörde. Damit gilt auch in Zukunft die Maskenpflicht in Bussen und Bahnen - allerdings mit einer Änderung.
Eigentlich haben die Bundesländer ab Oktober freie Hand: Das neue Infektionsschutzgesetz regelt nur, dass es bei der Maskenpflicht in den Fernzügen bleibt. Was in den einzelnen Ländern gilt, regeln diese dann selbst - das betrifft auch den öffentlichen Nahverkehr. Der Hamburger Senat will nicht auf die Maske verzichten, allerdings wird es eine kleine Änderung geben: Weil in den angrenzenden Bundesländern im Verkehrsverbund bereits heute eine medizinische Maske ausreichend ist, werde zur Vereinheitlichung ab Oktober auch in Hamburg das Tragen einer medizinischen Maske vorgeschrieben statt wie bislang eine FFP2-Maske, so die Sozialbehörde.
Behörde: FFP2-Maske ist sicherer
Die Behörde wies aber darauf hin, dass die FFP2-Maske in vielen Situationen immer noch der bessere Schutz sei, zu dem man aus eigener Entscheidung natürlich weiterhin greifen dürfe. Die neue Corona-Verordnung - die erste auf Grundlage des geänderten Infektionsschutzgesetzes (IfSG) des Bundes - werde in Hamburg derzeit erarbeitet, spätestens am Freitag veröffentlicht und soll ab Sonnabend gelten.
HVV: Regeln immer schwerer durchzusetzen
Das Durchsetzen der Maskenpflicht-Regeln bleibt weiterhin Aufgabe des Hamburger Verkehrsverbunds (HVV). Obwohl genau das immer schwieriger werde - auch weil die Maskenpflicht für Flugreisen am 1. Oktober aufgehoben werde. Darauf hatte erst vor wenigen Tagen ein Hochbahn-Sprecher hingewiesen.
Corona-Inzidenz in Hamburg steigt wieder leicht
Ein Argument für die Maske könnten die zuletzt im Wochenvergleich wieder leicht gestiegenen Corona-Zahlen sein. Bei mehr als 4.000 Menschen wurde das Virus in den vergangenen sieben Tagen im Labor nachgewiesen. Das sind rund 300 positive PCR-Tests mehr als noch vor einer Woche.
Isolationspflicht bleibt
Die Sozialbehörde will auch an der Isolationspflicht für Menschen in Hamburg festhalten, deren Corona-Test positiv ist.