Verfassungsgericht: AfD scheitert mit Klage gegen Grote
Die AfD-Bürgerschaftsfraktion ist mit ihrer Klage gegen Innensenator Andy Grote (SPD) vor dem Hamburgischen Verfassungsgericht gescheitert. Die Fraktion hatte sich gegen Äußerungen gewendet, die Grote 2020 gemacht hatte.
Grote hatte im Juni 2020 bei der Vorstellung des Verfassungsschutzberichts über den inzwischen formal aufgelösten rechtsextremistischen Flügel der AfD gesprochen - und in dem Zusammenhang auch über einen verstärkten politischen Konfrontationskurs der AfD in der Bürgerschaft. Diese Bewertung stand ihm nach Ansicht der AfD-Fraktion nicht zu, von Amtsmissbrauch war die Rede und von einem Einschüchterungsversuch.
Gericht hält Aussagen für verfassungskonform
Das höchste Gericht der Hansestadt entschied am Dienstag aber anders. Grotes Aussagen seien verfassungskonform gewesen. Die Fraktion als Ganze sei gar nicht betroffen und ihr Antrag damit unzulässig. Den einzelnen Abgeordneten gestanden die Richterinnen und Richter zwar zumindest theoretisch eine Verletzung des Mandats zu. Praktisch sei diese aber nicht eingetreten. Darum sei der Antrag zurückzuweisen.
Grote hatte eigene Meinung geäußert
Der Innensenator habe zwar gegen das Neutralitätsgebot verstoßen, nicht aber die Rechte der Abgeordneten verletzt. Unter anderem, weil er ausdrücklich betont hatte, dass es sich um eine "eigene politische Beobachtung" handelte und auch nicht die ganze AfD im Fokus des Verfassungsschutzes stehe.
