Harald Rösler, früherer Leiter des Bezirksamts Hamburg-Nord, und sein Anwalt im Strafjustizgebäude. © picture alliance / dpa Foto: Christian Charisius

Prozess um Stones-Karten: Anklage fordert Bewährungsstrafe

Stand: 18.02.2022 17:55 Uhr

Schuldig ja - aber nicht so schwer, wie gedacht: Im Prozess um die Stadtpark-Freikartenaffäre hat die Staatsanwältin für den früheren Leiter des Bezirksamts Hamburg-Nord, Harald Rösler (SPD), eine Bewährungsstrafe von elf Monaten und Einziehung von 15.000 Euro gefordert.

Die Beweisaufnahme habe das Geschehen in vielen Punkten bestätigt, in manchen aber auch nicht, sagte die Staatsanwältin am Freitag in ihrem Plädoyer. Ursprünglich hatte Rösler noch sehr viel mehr gedroht. Er war auch noch wegen Untreue, Bestechung und Bestechlichkeit angeklagt.

200.000 statt 600.000 Euro verlangt

Zu Prozessbeginn war die Staatsanwältin noch davon ausgegangen, dass der frühere Bezirksamtschef den Veranstaltern des Rolling-Stones-Konzerts 2017 den Stadtpark zu einem Billigpreis überlassen habe, um im Gegenzug Freikarten für das Konzert zu bekommen. Statt möglicher 600.000 Euro habe er nur 200.000 verlangt - ein Schaden für die Stadt.

Bei Freiheitsstrafe würde Rösler Pension verlieren

Dieser Vorwurf ist vom Tisch. Die verlangte Miete sei vertretbar gewesen, so die Staatsanwältin am Freitag. Rösler soll nur noch wegen der Annahme und Verteilung der Freikarten verurteilt werden. Für ihn ein entscheidender Unterschied: Bei einer höheren Strafe ab einem Jahr Freiheitsstrafe würde er seine Beamtenpension verlieren.

Rösler hatte vom Veranstalter 300 Kauf- und 100 Freikarten bekommen. Davon soll er Karten an 40 Mitarbeiter weitergegeben haben, zum Dank für deren Arbeit. Zudem hätten "Freunde des Hauses" Tickets aus dem Kaufkarten-Kontingent erwerben dürfen. Es sei aber nicht nachzuweisen, dass die Freikarten einen Einfluss auf die Höhe der Gebühren für die Nutzung des Stadtparks gehabt hätten, betonte die Staatsanwältin.

Stellvertreter soll Geldstrafe zahlen

Für Röslers Stellvertreter verlangt die Anklägerin eine Geldstrafe von 13.200 Euro. Die beiden mitangeklagten Konzertveranstalter sollen freigesprochen werden. Das Urteil ist für Mitte März geplant.

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Dieses Thema im Programm:

NDR 90,3 | NDR 90,3 Aktuell | 18.02.2022 | 17:00 Uhr

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