LNG-Terminal in Hamburg: Bund stellt Geld bereit
Der Haushaltsausschuss des Bundestages hat Gelder für ein schwimmendes Terminal zur Anlandung von verflüssigtem Erdgas (LNG) in Hamburg beschlossen: Für 274,3 Millionen Euro will die Bundesregierung einen sechsten deutschen Standort realisieren.
So steht es in einer Vorlage des Bundesfinanzministeriums, die dem NDR vorliegt. Kosten, die die Haushaltspolitiker und -politikerinnen des Bundes auch bereits bewilligt haben. Im Sommer 2023 soll das schwimmende LNG-Terminal in Hamburg in Betrieb gehen. Im Rahmen eines Pendelkonzepts soll das Flüssiggas über kleinere Schiffe angeliefert werden. Darüber hinaus rechnet der Bund mit weiteren Infrastrukturkosten in Höhe von 21 Millionen Euro. Dazu dauerten die Gespräche mit Hamburg aber noch an, heißt es in der Vorlage aus dem Bundesfinanzministerium.
Deuschland plant mit Kosten von 6,5 Milliarden Euro
Das schwimmende LNG-Terminal in Hamburg wäre das insgesamt sechste in Deutschland. Damit hat sich der Anzahl der geplanten LNG-Terminals im Laufe dieses Jahres verdoppelt. Anschaffung und Unterhalt kosten die Bundesrepublik mindestens dreieinhalb Milliarden Euro mehr als geplant. Insgesamt seien derzeit rund 6,56 Milliarden Euro an Haushaltsmitteln vorgesehen, erklärte das Bundeswirtschaftsministerium.
Im Oktober war das Aus für Hamburg-Pläne verkündet worden
Hamburg war bereits vor Monaten als möglicher Standort eines LNG-Terminals im Gespräch gewesen. Erst Anfang Oktober hatte die Umweltbehörde allerdings das Aus für die Pläne bekannt gegeben. Am Freitag hatte dann Hamburgs Umweltsenator Jens Kerstan (Grüne) am Rande des Hamburger Energiegipfels erklärt, dass die Hansestadt möglicherweise doch eine Plattform zur Anlandung von verflüssigtem Erdgas bekomme.
Er habe mit Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck die Finanzierung geklärt, sagte Kerstan. Die Plattform solle vorübergehend für ein Jahr im Hafen bei Moorburg stationiert werden. Zuvor müssten allerdings die Sicherheitsprüfungen abgeschlossen werden. Die Einrichtung werde nicht vor August nächsten Jahres in Betrieb gehen.