Autos fahren in der Habichtstraße in Hamburg an der Messstation des Hamburger Luftmessnetzes vorbei. © dpa Foto: Maurizio Gambarini

Hamburg soll für sauberere Luft in der Stadt sorgen

Stand: 23.03.2022 13:30 Uhr

Vor gut einem Jahr hat das Bundesverwaltungsgericht die Stadt Hamburg aufgefordert, für sauberere Luft zu sorgen. Der überarbeitete Luftreinhalteplan liegt seit Mittwoch für einen Monat öffentlich aus.

Es geht um eine geringere Konzentration von Stickstoffdioxid (NO2) - unter anderem an der viel befahrenen Habichtstraße in Hamburg-Barmbek. Dort soll eine veränderte Ampelschaltung für bessere Luft sorgen. Dadurch fahren dort im Schnitt 4.000 Fahrzeuge weniger als zuvor. In den ebenfalls vom Gericht angemahnten Bereichen in Hammerbrook - Högerdamm, Spaldingstraße und Nordkanalstraße - müsse man nicht mehr tätig werden, sagt eine Sprecherin der Umweltbehörde: "Dort hat ein Immissionsgutachten ergeben, dass die NO2-Grenzwerte dort in diesem Jahr und auch in den Folgejahren eingehalten werden." Das heißt, da seien keine weiteren verkehrsbeschränkenden Maßnahmen nötig, so die Sprecherin.

Heftige Kritik von Umweltverbänden

Der NABU-Vorsitzende Malte Siegert spricht von "kosmetischen Maßnahmen in homöopathischen Dosen". Er fordert, den Autoverkehr deutlich zu reduzieren. Zumal der jetzige Grenzwert von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter wohl nicht mehr lange bestehen bleibt. Auf europäischer Ebene wird über eine Verschärfung der Grenzwerte diskutiert. Die Weltgesundheitsorganisation empfiehlt sogar einen Grenzwert für Stickstoffdioxid von lediglich zehn Mikrogramm pro Kubikmeter Luft.

Beteiligung der Öffentlichkeit

Laut Bundes-Immissionsschutzgesetz muss die Öffentlichkeit beteiligt werden, wenn ein Luftreinhalteplan erstellt oder geändert wird. Der Entwurf der dritten Fortschreibung des Luftreinhalteplans für Hamburg liegt jetzt bis 23. April im Foyer der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft öffentlich aus. Außerdem besteht die Möglichkeit, den Entwurf im genannten Zeitraum auf der Internetseite der Behörde einzusehen und herunterzuladen. Bis zwei Wochen nach Ablauf der Frist können Bürgerinnen und Bürger der Behörde schriftlich oder elektronisch ihre Anregungen und Vorschläge zu dem Entwurf mitteilen.

Dieses Thema im Programm:

NDR 90,3 | NDR 90,3 Aktuell | 23.03.2022 | 13:00 Uhr

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