Gericht: Razzia in Hamburger "Pimmelgate"-Affäre unrechtmäßig
Die Hausdurchsuchung im Zusammenhang der "Pimmelgate"-Affäre war rechtswidrig. Das hat jetzt das Hamburger Landgericht entschieden, wie ein Gerichtssprecher am Freitag bestätigte.
Innensenator Andy Grote wurde bei Twitter als "Pimmel" beleidigt. Kurze Zeit später durchsuchten im September 2021 Polizisten die Wohnung des Verfassers, Marlon P. Er wohnte zum Zeitpunkt der Razzia bei seiner damaligen Freundin. Sie hatte sich Anfang Juni nachträglich gegen die Durchsuchung ihrer Wohnung gewehrt und Beschwerde eingelegt. Das Hamburger Landgericht stimmte dem zu, bestätigte am Freitag das Hamburger Landgericht einen Bericht des "Hamburger Abendblattes".
Razzia laut Gericht "unangemessen"
Zwar habe es zunächst einen Anfangsverdacht und die Hoffnung gegeben, Beweise zu finden, allerdings fehle die Verhältnismäßigkeit zwischen der Razzia und der Schwere der Straftat - und damit das Interesse des Staates. Das Gericht berücksichtigte auch die Umstände des Tweets. Marlon P. hatte damals einen Beitrag von Innensenator Grote kommentiert, in dem der Senator Feiernde in der Corona-Pandemie als "dämlich" bezeichnet hatte.
"Am unteren Rand der Erheblichkeitsschwelle"
Einige Monate zuvor hatte Grote allerdings selbst gegen Corona-Auflagen verstoßen. Die Beleidigung "Pimmel" sei daher eher am unteren Rand der Erheblichkeitsschwelle einzustufen. Das Landgericht nennt die Razzia deshalb "unangemessen". Am vergangenen Wochenende war bekannt geworden, dass die Hamburger Staatsanwaltschaft das Verfahren gegen den Beschuldigten Marlon P. schon im März wegen fehlenden öffentlichen Interesses an einer Strafverfolgung eingestellt hat.
