G20: Polizei räumt erstmals rechtswidrige Polizeigewalt ein
Fünf Jahre nach dem G20-Gipfel hat die Hamburger Polizei erstmalig einen Eingriff als rechtswidrig anerkannt. Bei einer Polizeikontrolle in St. Pauli sollen die Einsatzkräfte zwei Radfahrende attackiert haben.
Die damals 28-jährige Frau und der 32-jährige Mann seien in der Nacht zum 8. Juli 2017 auf der Straße Holstenglacis unterwegs gewesen, teilten die Anwältinnen und Anwälte der Betroffenen mit. Auf ihrem Nachhauseweg hätten sie eine nicht geschlossene Polizeiabsperrung passieren wollen.
Polizeistaffel aus Sachsen brach der Frau den Arm
Sächsische Einsatzkräfte versperrten den Weg und rissen die Frau vom Rad, dabei brach sie ihren Arm. Die Polizistinnen und Polizisten hatten die 28-Jährige an der Verkehrsinsel verletzt zurückgelassen. Ihr Begleiter rief um Hilfe, wurde von den Beamtinnen und Beamten abgedrängt und geschlagen.
Polizei will Fall ihrerseits nicht weiter aufklären
Der Mann und die Frau hatten anschließend vor dem Verwaltungsgericht gegen die Polizei geklagt. Bei einem Erörterungstermin im Mai 2022 hatte das Gericht einen Vergleich angeregt, Klägerin und Kläger forderten jedoch eine öffentliche Beweisaufnahme. Die Polizei kam ihnen zuvor, sie hatte den Anspruch der Radfahrenden in beiden Fällen anerkannt. Die Polizei will den Fall ihrerseits nicht weiter aufklären. Laut dem Verwaltungsgericht ist die Polizeigewalt in beiden Fällen rechtswidrig.
Taten seien der Hamburger Polizei zuzurechnen
Das Gericht wies darauf hin, dass das Handeln der sächsischen Beamtinnen und Beamten der Hamburger Polizei zuzurechnen sei. Hamburg hatte damals Polizeiverstärkung aus anderen Bundesländern angefordert.
