Berufungsprozess um Bestechung mit Franzbrötchen gestartet
Ein Franzbrötchen wird das Hamburger Landgericht noch über Wochen beschäftigen. Ein 32-jähriger Hamburger, der einen Verkehrskontrolleur damit bestochen haben soll, hat Berufung gegen eine Geldstrafe eingelegt. Am Freitag ging der Prozess los.
Ottenser Hauptstraße, früher Vormittag: Der Angeklagte parkt sein Auto ein und geht fort. Einen Parkschein löst er nicht. Als er zurückkommt, trifft er einen Kontrolleur des Landesbetriebs Verkehr (LBV) an, der ihm soeben ein Knöllchen hinter den Scheibenwischer geklemmt hat.
"Sie sehen aus, als wenn Sie gerne Franzbrötchen essen"
"Haben Sie mich aufgeschrieben?", fragt er. Als der andere das bejaht, bietet der 32-Jährige ihm einen Kaffee an. Dann sagt er noch zu dem Kontrolleur: "Sie sehen aus, als wenn Sie gerne Franzbrötchen essen, ich gehe mal welche holen."
Hat er den Kontrolleur damit bestochen? Nein, sagt der Angeklagte: "Ich war zickig drauf und wollte nur provozieren.“ Der LBV-Mitarbeiter hingegen sagt, dass für ihn die Sache eindeutig gewesen sei.
Berufung gegen Geldstrafe vom Amtsgericht
Das Amtsgericht hatte den 32-Jährigen wegen Bestechung zu einer Geldstrafe von 1.800 Euro verurteilt. Nun gibt es noch drei weitere Termine, an denen Zeuginnen und Zeugen gehört werden sollen.