LNG-Terminal in Brunsbüttel: Landtag ändert Gesetz für schnellen Bau
Mit Änderung des Landeswassergesetzes kann ein neues Flüssiggas-Terminal auch dann weitergebaut werden, wenn Gerichte erst noch über mögliche Klagen entscheiden müssen. Naturschützer haben das Vorgehen schon im Vorfeld kritisiert.
Eine breite Mehrheit der Abgeordneten hat am Donnerstag im Landtag den Weg für einen schnelleren Bau des LNG-Terminals in Brunsbüttel (Kreis Dithmarschen) frei gemacht. Sie haben für eine Änderung des Landeswassergesetzes gestimmt. Damit kann mit dem Bau des Hafens auch dann begonnen werden, selbst wenn ein Gericht noch über eine Anfechtungsklage entscheiden muss. Nur der SSW stimmte gegen den Entwurf der Jamaika-Koalition, weil er neue Abhängigkeiten durch ein Flüssiggas-Terminal befürchtet.
Umweltverbände sind erzürnt
Die Deutsche Umwelthilfe kritisierte das Vorhaben als klimapolitisch verheerend und verfassungsrechtlich zweifelhaft. Der Ukraine-Krieg dürfe auch nicht als Argument gegen den Klimaschutz benutzt werden, sagte etwa Norbert Pralow vom BUND Schleswig-Holstein. Der Bund für Umwelt und Naturschutz warf dem Regierungsbündnis außerdem vor, sie hebele mit der Gesetzesänderung Bürgerrechte aus.
Der Verwaltungsrechtler Wolfgang Ewer kann das allerdings nicht erkennen. Die eigentliche Zulassung des Vorhabens erfolge später durch den Planfeststellungsbeschluss und der sei gerichtlich überprüfbar.
Flüssiggas künftig aus Katar und den USA
Das LNG-Terminal soll vor dem Hintergrund des russischen Kriegs gegen die Ukraine dazu beitragen, die Abhängigkeit von Gasimporten aus Russland herunterzufahren. Das Terminal wird voraussichtlich Gas aus Katar und den USA umschlagen.
Wirtschaftsminister Bernd Buchholz (FDP) bezifferte den absehbaren Beschleunigungseffekt infolge der Gesetzesänderung mit mehreren Jahren. Mit der Neuerung sei eine Inbetriebnahme im Frühjahr 2024 möglich, andernfalls frühestens 2027/28.