Stand: 22.02.2021 12:36 Uhr
Zu viel Schatten auf dem Grundstück? Gericht weist Klage ab
Eine Hauseigentümerin hat vor dem Osnabrücker Verwaltungsgericht vergeblich gegen den Neubau von drei Mehrfamilienhäusern in ihrer Nachbarschaft geklagt. Sie fühlte sich in ihren Rechten verletzt und fürchtete unter anderem übermäßig viel Schatten auf ihrem Grundstück. Das Verwaltungsgericht wies den Eilantrag jetzt zurück: Es bleibe eine zehn Meter breite Lücke zwischen ihrem Grundstück und den Häusern; ein Anspruch auf eine bestimmte Sonneneinstrahlung bestehe nicht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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