"Vorsicht Wolfsgebiet": Jäger uneins über Schilder im Wald
Wegen der zunehmenden Zahl an Wölfen haben Jäger im Emsland jetzt Warnschilder aufgehängt. Das niedersächsische Umweltministerium zeigte sich von der Maßnahme überrascht.
Signalrot umrandet steht auf den Schildern in großen Lettern: "Vorsicht! Hier ist ein Wolfsgebiet!" Daneben ist ein Wolf abgebildet und es folgen Verhaltensregeln. Waldbesucherinnen und Waldbesucher sollen Kinder an der Hand halten, Hunde an der Leine führen und nur in der Gruppe wandern oder joggen. Mit dem Schild werde auf die Problematik mit Wölfen hingewiesen, teilte die örtliche Jagdgemeinschaft mit. Auch in der Gemeinde Neubörger warnen Schilder vor Wölfen. Bürgermeister Ulrich Müller (Freie Wähler Neubörger) zeigt dafür Verständnis. Er habe nichts gegen Wölfe, sorge sich aber um Kinder, die sich in der Nähe von Wäldern aufhalten, sagte er dem NDR in Niedersachsen.
LJN-Chef: "Übers Ziel hinausgeschossen"
Mittlerweile haben auch die Jägerinnen und Jäger auf die Schilder reagiert. Zur Landesjägerschaft (LJN) in Niedersachsen gehörten 55.000 Mitglieder, da gebe es unterschiedliche Positionen zum Wolf, so Verbandspräsident Helmut Dammann-Tamke. Auf Wolfsgebiete hinzuweisen fände er zwar in Ordnung. Aber: Man sollte tunlichst vermeiden, damit Ängste zu schüren. "In diesem Fall ist über das Ziel hinausgeschossen worden. Aber man soll auch nicht so tun, als wenn die Rückkehr des Wolfes in Deutschland unproblematisch läuft", so Dammann-Tamke weiter. In der Kreisjägerschaft Aschendorf-Hümmling kommen die Warnhinweise gar nicht gut an. Das sei nicht mit ihnen abgesprochen, sondern eine Aktion einzelner Jäger, so der Vorstand. Er distanziere sich davon.
Verwunderung beim Umweltministerium
Dem niedersächsischen Umweltministerium sind die Schilder nicht bekannt, wie ein Sprecher am Dienstag mitteilte. Die dort aufgelisteten Maßnahmen gehörten nicht zu den von Expertinnen und Experten empfohlenen Verhaltensregeln. Diesen zufolge sollte zum Beispiel ein Hund in einem Wolfsgebiet zwar auf Zuruf gehorchen, muss aber nur in der Zeit der Leinenpflicht von April bis Mitte Juli an die Leine genommen werden. Laut Ministerium kann man sich frei bewegen - entscheiden müsse das aber letztendlich jede und jeder für sich selbst.
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