Nach tödlichem Unfall auf A30 - Polizei trifft keine Schuld

Die Polizei in Melle (Landkreis Osnabrück) trifft keine Schuld am Tod eines Fußgängers auf der Autobahn 30 kurz vor Weihnachten. Das haben polizeiinterne Ermittlungen ergeben. In der Unfallnacht war der 30 Jahre alte Pole zuvor mehrfach betrunken aufgefallen. Die Beamten in Melle hatten ihn dann mit zur Wache genommen. Eine halbe Stunde vor dem tödlichen Unfall wurde er aus dem Gewahrsam entlassen. Er irrte dann zu Fuß über die Autobahn und wurde dort tödlich verletzt – mit 2,4 Promille Alkohol im Blut. Die Polizeiinspektion Emsland/Grafschaft Bentheim sollte den Fall als externe Dienststelle lückenlos aufklären. Das hatte die Staatsanwaltschaft aus Gründen der Neutralität gefordert. Die Wache in Melle gehört zur Polizeiinspektion Osnabrück. Nach NDR-Informationen liegt das Ergebnis nun vor: Die Meller Polizeibeamten haben sich nicht falsch verhalten.
