Tod einer Vierjährigen: Landgericht Verden spricht Eltern frei
Nach dem Tod einer Vierjährigen aus Scheeßel (Landkreis Rotenburg) hat das Landgericht Verden die Eltern freigesprochen. Vater und Mutter hätten keine Schuld am Tod ihrer Tochter, so die Kammer.
In der Verhandlung habe sich gezeigt, wie sehr die Eltern unter dem Tod ihrer Tochter leiden. "Das ist ein schicksalhaftes Ereignis", sagte der Vorsitzende Richter zum Tod des Mädchens. Demnach hätten der 36-jährige Vater und die 37-jährige Mutter als medizinische Laien nicht wissen können, dass sich das Kind in einem lebensbedrohlichen Zustand befand. Die Anklagevertretung hatte zuvor eine Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung und je eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten auf Bewährung ohne Auflagen gefordert. Ursprünglich lautete der Vorwurf Körperverletzung mit Todesfolge durch Unterlassen. In seinem Plädoyer sagte der Staatsanwalt am Dienstag, dass sich dieser Tatvorwurf nicht bestätigt habe. Die Verteidigung plädierte auf Freispruch für ihre Mandanten.
Mädchen starb, weil Hirnwasser nicht abfließen konnte
Das Mädchen war mit einem sogenannten Wasserkopf zur Welt gekommen. Ihr war deshalb kurz nach der Geburt ein Shunt eingesetzt worden, ein Schlauchsystem mit zwischengeschaltetem Ventil. Darüber kann Flüssigkeit aus dem Kopf in den Körper abgeleitet werden. Ein Defekt soll im August 2019 dazu geführt haben, dass Hirnwasser nicht abfließen konnte. Den Eltern zufolge war das Kind in den Stunden vor seinem Tod sehr müde und wollte nichts essen. Mehrfach sei das Mädchen auf dem Sofa eingeschlafen, dazwischen trank es und telefonierte mit der Oma. An Probleme mit dem Shunt-System hätten die Eltern demnach nicht gedacht. Als die Mutter ihre Tochter am Abend zudecken wollte, atmetet diese nicht mehr. Der alarmierte Notarzt konnte die Vierjährige nicht mehr retten.
