Prozess um falsche Asche in der Urne: Geldstrafe für Bestatter
Im Berufungsprozess um einen Bestatter aus Bad Zwischenahn hat das Landgericht Oldenburg den Angeklagten teilweise freigesprochen. Er stand unter Verdacht, Urnen nicht mit der Asche der Verstorbenen beigesetzt zu haben.
Das Urteil des Landgerichts ist damit milder ausgefallen als in der ersten Instanz am Amtsgericht. Letzteres hatte den 39-Jährigen zu einer Freiheitsstrafe auf Bewährung veruteilt. Nach dem Urteil am Dienstag soll er nun eine Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je 70 Euro zahlen. Das Gericht konnte dem Angeklagten lediglich eine Anstiftung zur Störung der Totenruhe nachweisen. Er hatte demnach eine Auszubildende angewiesen, anstelle der Asche etwas anderes in die Urne zu füllen - vermutlich da die Asche noch nicht aus dem Krematorium angekommen war. Drei weitere Vorwürfe blieben ungeklärt, weil das Gericht nicht nachweisen konnte, wer die Asche vertauscht oder stattdessen Erde, Sand und Holzkohle eingefüllt hat. Der Angeklagte schob die Schuld auf die Kollegen, die ihn wiederum belasteten. "Es ist völlig absurd", hatte der Angeklagte zu Beginn des Berufungsverfahrens am Landgericht Oldenburg gesagt.
Fehlende Beweise: Staatsanwaltschaft forderte teilweise Freispruch
Das Amtsgericht Westerstede hatte den 39-Jährigen im August 2021 zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten auf Bewährung verurteilt. Dagegen hatten der Beschuldigte und die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt. Der Mann hatte für ein Unternehmen in Bad Zwischenahn (Landkreis Ammerland) gearbeitet. Dort soll er zwischen 2016 und 2019 mehrere leere oder falsch befüllte Urnen beigesetzt haben. Aufgefallen war das, als unter anderem im Büro des Angeklagten Aschekapseln gefunden wurden - mit Asche von Toten, die längst bestattet waren, so eine Sprecherin des Oldenburger Landgerichts. Im ersten Prozess hatte der 39-Jährige die Schuld auf Kollegen geschoben und Freispruch gefordert. Auch die Staatsanwaltschaft hatte in drei von vier Fällen auf Freispruch plädiert, weil sie die Beweise nicht für ausreichend hielt.
Bestatter weiterhin tätig
Nach Recherchen des NDR Niedersachsen arbeitet der Mann nach wie vor als Bestatter in der Region. Nachdem er früher unter dem Nachnamen seiner Frau handelte, hat er nun wieder seinen Geburtsnamen angenommen. Als Geschaftsführer darf er dabei nicht auftreten. Das hat ihm das zuständige Gewerbeaufsichtsamt untersagt.
