Wegen Drogenhandels: 82-Jähriger bekommt Bewährungsstrafe
Weil ein 82-Jähriger mit Marihuana gehandelt haben soll, hat ihn das Landgericht Aurich am Montag zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren verurteilt - trotz eines langen Vorstrafenregisters.
Zudem laufe den Angaben zufolge bereits eine Bewährung gegen den ehemaligen Seemann. Dennoch sprach das Landgericht ein Urteil wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz nur in minderschweren Fällen aus. Die vorsitzende Richterin erklärte in der Urteilsbegründung, dass es sich um einen "Sonderfall" handele. "Wir haben berücksichtigt, in welchen Lebensumständen Sie das getan haben", sagte die Richterin zu dem Angeklagten und verwies auf die glaubhaft versicherte Altersarmut des 82-Jährigen, der zuletzt auch mit gesundheitlichen Rückschlägen zu kämpfen hatte.
82-Jähriger wollte mit Drogen seine Rente aufbessern
Der Rentner hatte zuvor vor Gericht ein umfassendes Geständnis abgelegt. Nachdem er 35 Jahre zu See gefahren war, teils auch als Kapitän, sei er mit seiner Rente von nur rund 800 Euro nicht ausgekommen. Zunächst habe er sich mit Gartenarbeit etwas Geld dazu verdient. Als sich sein Gesundheitszustand verschlechterte, sei diese körperliche Arbeit jedoch nicht mehr möglich gewesen. Der Angeklagte gab an, dass er schließlich durch einen anderen Drogenhändler zum Handel mit Marihuana animiert worden war. Angeklagt waren drei Fälle, bei denen der Mann mit Marihuana gedealt haben soll. In einem Fall soll er zudem einen Holzknüppel mitgeführt haben. Fahnder des Zolls waren dem Rentner durch Zufall auf die Spur gekommen, als sie einen Kiosk auf Schwarzarbeit kontrollierten.
Angeklagter hat bereits 24 Vorstrafen
In der Wohnung des 82-Jährigen fanden die Beamten bei mehreren Durchsuchungen neben mehreren Dutzend Gramm Marihuana zudem auch ein Messer und einen 65 Zentimeter langen Knüppel. Für die Staatsanwaltschaft stand daher zunächst auch der Vorwurf eines bewaffneten Handeltreibens im Raum. Der Angeklagte versicherte aber vor Gericht glaubhaft, dass er den Knüppel und das Messer nicht für seine Drogengeschäfte nutzen wollte. "Ich habe überhaupt keine Zweifel daran, was der Angeklagte gesagt hat", sagte der zuständige Staatsanwalt. Dennoch nahm der Staatsanwalt keine Verurteilung der Taten als minderschwere Fälle an und forderte eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten - auch angesichts der insgesamt 24 Vorstrafen des Mannes.
"Allerletzte Warnung": Richterin ermahnt Angeklagten
Die Verteidigerin wies in ihrem Plädoyer jedoch auf die besonderen Umstände des Falles hin. Ihrem Mandanten sei es nicht darum gegangen, sich "den Luxus des Lebens zu leisten". Er habe "aus der Not heraus" gehandelt, um seine Existenz zu sichern. Mit dem Drogenhandel habe er erst begonnen, als ihm die körperliche Arbeit nicht mehr möglich gewesen sei. Das Gericht folgte bei dem Strafmaß dem Antrag der Verteidigung. "Das ist die allerletzte Warnung", ermahnte die Richterin den Rentner im Urteilsspruch, nachdem dieser zuvor bereits wegen Drogenhandels verurteilt worden war. "Ich werde so etwas nie wieder tun", versicherte der 82-Jährige in seinem letzten Wort.