Schwarzarbeit: Bauunternehmer zu Bewährungsstrafe verurteilt
Das Amtsgericht Wilhelmshaven hat einen Bauunternehmer wegen Schwarzarbeit zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und acht Monaten auf Bewährung verurteilt. Zudem muss der 36-Jährige mehr als 650.000 Euro zahlen. Wegen seiner Taten war ein Sozialversicherungsschaden in gleicher Höhe entstanden, wie das Hauptzollamt Oldenburg am Freitag mitteilte. Das Amtsgericht hatte es als erwiesen angesehen, dass der Unternehmer in der Zeit von 2013 bis 2016 in mehr als 200 Fällen vorsätzlich Sozialversicherungsbeiträge seiner Arbeitnehmer nicht abführte und sich dadurch bereicherte. Die Arbeiterinnen und Arbeiter seien den Sozialversicherungsträgern zwar gemeldet gewesen, die Anzahl der verrichteten Arbeitsstunden hätte er jedoch vermindert angegeben, hieß es. Im Rahmen einer Geschäftsunterlagenprüfung waren dem Zoll Unregelmäßigkeiten aufgefallen. Anschließend starteten die Ermittlungen. Die Bewährungszeit beträgt drei Jahre.
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