Auf einem grauen Schild vor einem Gebäude steht Bundesgerichtshof Dienststelle Leipzig. Neukauf am 28.11.2024 © picture alliance/dpa Foto: Jan Woitas

Verurteilte Richterin: Fall wird in Stade erneut verhandelt

Stand: 24.06.2024 16:12 Uhr

Der Bundesgerichtshof hat die Verurteilung einer Richterin am Amtsgericht Rotenburg wegen Rechtsbeugung aufgehoben. Der Fall muss vor einer anderen Kammer des Landgerichts Stade neu verhandelt werden.

Der Bundesgerichtshof sah es als erwiesen an, dass die Urteilsbegründung des Landgerichts Lücken aufweise. So fehle es in den "Urteilsgründen an der gebotenen wertenden Gesamtbetrachtung aller subjektiven und objektiven Umstände des Einzelfalls", hieß es in einer Mitteilung des Bundesgerichtshofs Leipzig am Montag. Die Richterin hatte zuvor Revision eingelegt. Das Bundesgericht urteilte am 18. April zu dem Fall.

Richterin ursprünglich zu zwei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt

Das Landgericht Stade hatte die 54-Jährige im März 2023 zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt. Die Frau, die als Betreuungsrichterin am Amtsgericht Rotenburg beschäftigt war, soll dem Urteil des Landgerichts Stade nach zwischen 2016 und 2017 in 15 Fällen Menschen gegen deren Willen in die geschlossene Abteilung der Psychiatrie untergebracht haben. Dabei soll sie die Personen nicht wie vorgeschrieben vorher oder in bestimmten Fällen innerhalb von 24 Stunden persönlich angehört haben. Die Angeklagte hatte die Vorwürfe in dem Prozess eingeräumt, einen Vorsatz aber abgestritten.

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