Ein Bus steht vor dem KVG Betriebsgelände in Lüneburg. © NDR Foto: Dominik Semrau

Warnstreiks in Niedersachsen: Hier fahren heute keine Busse

Stand: 14.05.2025 09:07 Uhr

Die Gewerkschaft ver.di hat Busfahrerinnen und Busfahrer für heute zu einem ganztägigen Warnstreik aufgerufen. Hintergrund ist der Tarifstreit mit dem Arbeitgeberverband Nahverkehr Niedersachsen (AVN).

Rund 2.500 Mitarbeitende werden laut ver.di heute in Niedersachsen zum Ausstand aufgerufen. Folgen hat das für den Nahverkehr in zahlreichen Regionen des Landes. Im Norden Niedersachsens ist die Kraftverkehrsgesellschaft (KVG) Stade von dem Streik betroffen - und damit sind es die Landkreise Lüneburg, Harburg, Stade, Cuxhaven und der Heidekreis. Es sei mit einem flächendeckenden Ausfall des Linienverkehrs zu rechnen, so das Unternehmen.

Auch Schulbusse fallen aus - ver.di verweist auf Streikrecht

Der Schülerverkehr ist auch vom Warnstreik betroffen. Dieser könne nicht ausgesperrt werden, sagte ver.di-Sprecher Tobias Morchner dem NDR Niedersachsen. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer hätten nun mal ein Streikrecht: Da die betroffenen Verkehrsbetriebe auch Schulbusse betreiben, würden auch diese ausfallen. Einen vorher geplanten Warnstreik hatte die Gewerkschaft laut Morchner auch wegen der anstehenden Abiturklausuren kurzfristig abgesagt. Da die dritte Gesprächsrunde aber ohne Ergebnis blieb, wird nun heute gestreikt. Allerdings: Am Montag haben für rund 60.0000 Haupt- und Realschüler die Abschlussprüfungen begonnen.

Warnstreik trifft auch Großraum Braunschweig

Auch die KVG Braunschweig soll bestreikt werden: Ausfallen solle der Bus- und Schülerverkehr in Braunschweig, Salzgitter, Wolfenbüttel, Helmstedt und Bad Harzburg (Landkreis Goslar), so die KVG, ebenso der flexo-Verkehrsdienst in Lehre (Landkreis Helmstedt), Salzgitter-Thiede und Salzgitter-Bad. Auch bei der Verkehrsgesellschaft Landkreis Gifhorn (VLG) kommt es heute zu Ausfällen: Betroffen sind laut VLG die Linien, die mit eigenem Personal gefahren werden. Subunternehmer, die im Auftrag der VLG unterwegs sind, fahren heute.

Folgende Landkreise sind ebenfalls vom Warnstreik betroffen

  • Landkreis Rotenburg
  • Landkreis Osterholz
  • Landkreis Hildesheim
  • Landkreis Nienburg
  • Landkreis Diepholz
  • Landkreis Hameln-Pyrmont
  • Landkreis Verden
  • Landkreis Heidekreis
  • Graftschaft Bentheim

Die Informationen stammen von Eisenbahnen und Verkehrsbetriebe Elbe-Weser GmbH (EVB), Regionalverkehr Hildesheim GmbH (RVHI), Verkehrsbetriebe Grafschaft Hoya GmbH (VGH), "Öffis" (Nahverkehr Hameln-Pyrmont GmbH), Verden-Walsrode Eisenbahn GmbH (AllerBus) und Verkehrsgesellschaft Landkreis Gifhorn (VLG).

Gewerkschaft fordert mehr Lohn für Busfahrerinnen und -fahrer

Schon am 22. April hatte ver.di zum Streik im öffentlichen Nahverkehr aufgerufen. Die Gewerkschaft kritisiert das Angebot der Arbeitgeber als unzureichend und fordert unter anderem, den Lohn an das Niveau des Tarifvertrages Nahverkehr (TV-N) anzuheben. Das würde 3,30 Euro mehr pro Stunde bedeuten. Demonstrationen sind heute in Winsen, Cuxhaven und Zeven geplant.

Nächste Verhandlungsrunde Ende Mai

Auch in der dritten Verhandlungsrunde am 5. Mai hatte es laut ver.di keine Einigung gegeben. Demnach haben die Arbeitgeber zwar ein verbessertes Angebot vorgelegt - doch das Lohnniveau hätte sich kaum von vorherigen Angeboten unterschieden. Das derzeitige Angebot würde vor allem bewirken, dass die Beschäftigen der Verkehrsbetriebe in Niedersachsen weiter gegenüber anderen Tarifbereichen abgehängt würden, so ver.di-Verhandlungsführer Heiko Groppe. Die nächste Verhandlungsrunde soll am 28. Mai stattfinden.

Was ist der Unterschied zwischen Warnstreik und Streik?

Bei Warnstreiks handelt es sich laut dem Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) vorwiegend um kurzfristige Arbeitsniederlegungen. Diese umfassen etwa wenige Arbeitsstunden oder einzelne Schichten und können wiederholt werden. Das Ziel: Mitglieder und Beschäftigte zu mobilisieren und Kampfbereitschaft zu signalisieren. In der Praxis ziehen sich Warnstreiks auch mal über mehrere Tage, die Grenzen zu einem Streik sind somit fließend. Juristisch gibt es nach Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) keine Unterscheidung. Für einen regulären Streik gibt es aus Sicht des DGB jedoch zwei Voraussetzungen: Die Verhandlungen zwischen Gewerkschaft und Arbeitgeber müssen formal für gescheitert erklärt werden. Und die Gewerkschaftsmitglieder unter den Beschäftigten müssen sich in einer Urabstimmung für einen Streik aussprechen.

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NDR 1 Niedersachsen | Regional Braunschweig | 14.05.2025 | 06:30 Uhr

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