Lüneburg: "Reichsbürgerin" legt Revision gegen Haftstrafe ein
Eine wegen Volksverhetzung zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilte 61-Jährige aus der sogenannten Reichsbürger-Szene hat Revision gegen das Urteil eingelegt. Das Landgericht Lüneburg teilte am Donnerstag mit, damit sei das Urteil nicht rechtskräftig. Mit dem Strafmaß war das Gericht am Dienstag der Forderung der Staatsanwaltschaft gefolgt. Die Staatsschutzkammer sah es als erwiesen an, dass die Frau den organisatorischen Zusammenhalt des verbotenen Vereins "Geeinte deutsche Völker und Stämme" förderte - mit dem Ziel, ein eigenes staatliches System zu errichten. Der Verein wird der extremistischen "Reichsbürgerbewegung" zugerechnet, seine Ideologie richtet sich gegen Ausländer und Juden. Am ersten Prozesstag hatte die 61-Jährige zugegeben, sich etwa unter falschem Namen als Rechtsanwältin ausgegeben zu haben. Sie erkenne die staatlichen Systeme nicht an und sehe die Bundesrepublik als Firma. Unter anderem stellte sie sogenannte Lebendurkunden für 200 Euro als Alternative zu Personalausweisen für ihre Anhänger aus. Die Frau sitzt seit Mai in Untersuchungshaft.