Frau klagt vergeblich auf Schmerzensgeld wegen Quarantäne
Das Landgericht Lüneburg hat die Klage einer Frau abgewiesen, die vom Landkreis Celle Schmerzensgeld wegen einer Corona-Quarantäne verlangt hat, die aus ihrer Sicht unnötig war. Die Frau war im August 2021 mit einer Person im Auto unterwegs gewesen, die wenige Tage später positiv auf Corona getestet wurde. Das Gesundheitsamt ordnete daraufhin eine neuntägige Quarantäne für die Klägerin als Kontaktperson an. Schnelltests der Frau sowie ein PCR-Test blieben bei ihr aber negativ. Die Frau sah deshalb in der Quarantäne eine Verletzung von Amtspflichten und forderte ein Schmerzensgeld von mindestens 2.500 Euro. Das Landgericht hielt die Klage für unbegründet. Die Klägerin kann innerhalb eines Monats Berufung gegen das Urteil einlegen.