Stand: 22.07.2020 17:10 Uhr

Bützfleth: Staatsanwaltschaft bekräftigt Notwehr

Das Türschild der Staatsanwaltschaft Stade ist zu sehen. © NDR Foto: Karsten Schulz
Die Staatsanwaltschaft Stade hält die tödlichen Schüssen auf einen Flüchtling für eine Notwehrsituation. (Archivbild)

Die Staatsanwaltschaft Stade geht im Fall des im vergangenen Jahr in Bützfleth durch Polizeischüsse getöteten Asylbewerbers weiter von einer "glasklaren Notwehrsituation" aus. Das teilte ein Sprecher der Behörde am Mittwoch als Antwort auf die Beschwerde eines Hamburger Rechtsanwaltes mit. Der Anwalt hat im Auftrag des Bruders des Getöteten Beschwerde gegen die Verfahrenseinstellung eingelegt. Die Akte wird nun der Generalstaatsanwaltschaft in Celle vorgelegt. Dort muss noch einmal überprüft werden, ob die Entscheidung der Staatsanwaltschaft Stade rechtlich zu beanstanden ist.

Anwalt bezweifelt Notwehr

Der Rechtsanwalt des Bruders des Getöteten geht davon aus, das der 28-jährige Polizist bei den tödlichen Schüssen nicht in Notwehr gehandelt hat. Umfangreich begründete er seine Sicht unter anderem mit dem Hinweis auf gerichtsmedizinische Gutachten. Der Schusswinkel sei dabei ganz entscheidend, so der Anwalt. Im Gegensatz zur Staatsanwaltschaft sieht der Rechtsanwalt es als erwiesen an, dass der Polizist und der getötete Afghane sich zum Zeitpunkt des tödlichen Schusses nicht mehr auf Augenhöhe gegenüber gestanden haben. Dies spricht aus seiner Sicht gegen eine Notwehr.

Staatsanwaltschaft folgt der Beschwerde nicht

Die Staatsanwaltschaft Stade wies diese Darstellung zurück. Der Beschwerde des Anwaltes könne nicht gefolgt werden, weil dieser die medizinischen Gutachten hinsichtlich des Schusswinkels unseriös und verkürzt dargestellt habe, erklärte der Sprecher.

Weitere Informationen
Der Eingangsbereich einer Unterkunft für Geflüchtete. © NDR

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Dieses Thema im Programm:

NDR 1 Niedersachsen | Regional | 04.10.2021 | 11:00 Uhr

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