Bützfleth: Staatsanwaltschaft bekräftigt Notwehr

Die Staatsanwaltschaft Stade geht im Fall des im vergangenen Jahr in Bützfleth durch Polizeischüsse getöteten Asylbewerbers weiter von einer "glasklaren Notwehrsituation" aus. Das teilte ein Sprecher der Behörde am Mittwoch als Antwort auf die Beschwerde eines Hamburger Rechtsanwaltes mit. Der Anwalt hat im Auftrag des Bruders des Getöteten Beschwerde gegen die Verfahrenseinstellung eingelegt. Die Akte wird nun der Generalstaatsanwaltschaft in Celle vorgelegt. Dort muss noch einmal überprüft werden, ob die Entscheidung der Staatsanwaltschaft Stade rechtlich zu beanstanden ist.
Anwalt bezweifelt Notwehr
Der Rechtsanwalt des Bruders des Getöteten geht davon aus, das der 28-jährige Polizist bei den tödlichen Schüssen nicht in Notwehr gehandelt hat. Umfangreich begründete er seine Sicht unter anderem mit dem Hinweis auf gerichtsmedizinische Gutachten. Der Schusswinkel sei dabei ganz entscheidend, so der Anwalt. Im Gegensatz zur Staatsanwaltschaft sieht der Rechtsanwalt es als erwiesen an, dass der Polizist und der getötete Afghane sich zum Zeitpunkt des tödlichen Schusses nicht mehr auf Augenhöhe gegenüber gestanden haben. Dies spricht aus seiner Sicht gegen eine Notwehr.
Staatsanwaltschaft folgt der Beschwerde nicht
Die Staatsanwaltschaft Stade wies diese Darstellung zurück. Der Beschwerde des Anwaltes könne nicht gefolgt werden, weil dieser die medizinischen Gutachten hinsichtlich des Schusswinkels unseriös und verkürzt dargestellt habe, erklärte der Sprecher.
