Bremsschläuche durchtrennt: Jugendstrafen für Paar
Weil er in Lüder im Landkreis Uelzen die Bremsschläuche eines Autos durchtrennt hat, ist ein 22-Jähriger zu einer Jugendstrafe von dreieinhalb Jahren verurteilt worden.
Der Mann musste sich zusammen mit seiner ehemaligen Freundin vor der Jugendkammer des Landgerichts Lüneburg verantworten. Eine der Personen, denen die beiden mutmaßlich schaden wollten, ist der frühere Stiefvater der 20-jährigen Frau. Dieser hatte an einem Abend im Juli vergangenen Jahres bemerkt, dass sich jemand am Auto seiner Verlobten zu schaffen machte. Als er den flüchtenden Täter an der Kapuze festhielt, riss dieser sich los und schnitt dem Opfer mit einem Messer tief durch das Gesicht. Verurteilt wurde der 22-Jährige am Donnerstag wegen schwerer Körperverletzung und schweren versuchten gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr. Er hatte die Taten gestanden und sich bei dem Opfer entschuldigt.
Zwei Jahre Jugendstrafe für 20-Jährige
Die damalige Partnerin des 22-Jährigen hatte ihren Freund der Anklage zufolge zum Durchschneiden der Bremsschläuche überredet. Sie bestritt dies im Prozess. Die Richterin verurteilte die Frau zu zwei Jahren Jugendstrafe wegen versuchten gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr. Sie habe sich an ihrem Ex-Stiefvater rächen wollen und ihren Freund zur Tat angestiftet. Außerdem sah die Richterin es als erwiesen an, dass sie das Messer besorgte und Schmiere stand.
Gericht sieht verzögerte Reife
Die Jugendstrafe bekommen beide, weil ihr Verhalten auf eine Reifeverzögerung schließen lasse, wie es hieß. Die Staatsanwaltschaft hatte für den geständigen Angeklagten fünf Jahre Haft wegen versuchten Mordes gefordert. Die Verteidigung plädierte für eine Jugendbewährungstrafe von höchstens zwei Jahren.
Staatsanwalt: Hätte tödlich enden können
Im Prozess trat der Ex-Stiefvater, der nach der Attacke mehrmals operiert wurde, als Nebenkläger auf, gezeichnet von einer langen Narbe. Der Schnitt hätte durchaus die Schlagader treffen und tödlich enden können, sagte der Staatsanwalt, der die Tat als versuchten Mord wertete. Die Verteidigung dagegen sprach von einem Reflex. Ihr Mandant habe nur flüchten wollen, als er festgehalten wurde - die Tat sei nicht geplant gewesen.