Notruf mehrfach missbraucht: Bewährungsstrafe für 29-Jährigen
Das Landgericht Bückeburg hat das Urteil gegen einen Mann, der mehrfach den Notruf missbraucht hat, am Dienstag abgeschwächt. Statt einer Haftstrafe verhängten die Richter eine Bewährungsstrafe.
Im November vergangenen Jahres hatte das Amtsgericht Stadthagen den Anrufer wegen der Fehlalarme bereits zu sechs Monaten Haft verurteilt. Dagegen legte der Mann Berufung ein. Das Landgericht Bückeburg milderte das Urteil im Berufungsprozess am Dienstag ab: auf eine sechsmonatige Bewährungsstrafe. Der Angeklagte bestritt, die Anrufe getätigt zu haben. Das Gericht glaubte ihm allerdings nicht. Der 29-Jährige habe mit Notrufen große Einsätze von Polizei, Feuerwehr und Rettungsdiensten ausgelöst. Einmal habe er gesagt, er halte drei Geiseln in seiner Gewalt. Ein anderes Mal, es brenne und er brauche dringend Hilfe.
Milderes Urteil wegen positiver Sozialprognose
Der 29-Jährige ist bereits zweimal wegen Notrufmissbrauchs zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Derzeit absolviert er eine ambulante Suchttherapie und hat eine Arbeitsstelle gefunden. Er habe Zukunftsperspektiven, berichtete sein Bewährungshelfer vor Gericht. Der 29-Jährige werde außerdem im September Vater. Wegen dieser positiven Sozialprognose hielt das Landgericht eine Bewährungsstrafe für ausreichend. Die Richterin redete dem 29-Jährigen ins Gewissen: "Nehmen sie das Urteil als Mahnung, in Zukunft straffrei zu bleiben. Noch eine Chance können sie nicht erwarten."
