Millionenbetrug in Hameln: Haftstrafen für drei Angeklagte
In einem der größten Wirtschafts-Strafverfahren der vergangenen Jahre hat das Landgericht Hildesheim drei Angeklagte aus Hameln zu Haftstrafen verurteilt. Die Kammer blieb unter der Forderung der Staatsanwaltschaft.
Die Beschuldigten in dem Prozess um Millionenbetrug müssen neun, viereinhalb und vier Jahre ins Gefängnis, wie das Landgericht am Samstag entschied. Die Anklage gegen die Männer im Alter zwischen 38 und 57 Jahren lautete Subventionsbetrug in einem besonders schweren Fall in Tateinheit mit Urkundenfälschung von Mai 2010 bis November 2013. Außerdem sollen sie zwischen November 2016 und Januar 2019 mehrere Fälle von bandenmäßigem Betrug mit Urkundenfälschung begangen haben. Die Staatsanwaltschaft hatte Haftstrafen von zehn, sechs beziehungsweise sieben Jahren für die Angeklagten gefordert. Der Anwalt des zu viereinhalb Jahren Haft Verurteilten kündigte am Samstag an, in Revision gehen zu wollen. Alle drei sind derzeit auf freiem Fuß.
Urkunden, Rechnungen und Kontoauszüge gefälscht
Zahlreiche Rechnungen, Kontoauszüge und weitere Urkunden seien gefälscht worden, um an die Fördergelder zu gelangen, begründete die Große Wirtschaftsstrafkammer das Urteil. Dabei ging es um den Bau eines neuen Rechenzentrums in Hameln, für das Dutzende neuer Server und IT-Systeme angeschafft werden sollten. 37 neue Arbeitsplätze sollten dort entstehen. In Wirklichkeit sei aber nur ein kleiner Teil der Hardware gekauft worden, so der Richter. Auch die 37 Arbeitsplätze seien nicht geschaffen worden. Die staatliche NBank wurde so um rund sechs Millionen Euro betrogen.
Nicht vorhandene Server verkauft - für elf Millionen Euro
In einem zweiten Komplex, über den verhandelt wurde, ging es um knapp elf Millionen Euro: Die Männer sollen Server an Leasinggesellschaften verkauft haben - diese Server besaßen sie allerdings gar nicht. Das Unternehmen der Angeklagten strich damit fast elf Millionen Euro ein, so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft.
Urteil ausnahmsweise am Wochenende
Dass das Urteil an einem Samstag verkündet wurde, hing laut Gericht mit terminlichen Schwierigkeiten in dem äußerst komplexen Fall mit drei Angeklagten zusammen. Um gesetzlich vorgegebene Fristen einzuhalten, habe man sich ausnahmsweise für den Termin am Wochenende entschieden.
Das Verfahren gegen einen ursprünglich ebenfalls angeklagten 82-Jährigen wurde wegen gesundheitlicher Probleme des Mannes abgetrennt und soll später verhandelt werden.
