Hotelbett zu schmal - Urlauber bekommt Geld zurück

Ein Urlauber bekommt einen Teil der Reisekosten erstattet, weil ein Hotelbett auf Mauritius zu klein war. Das hat das Amtsgericht Hannover entschieden. Nach Angaben eines Gerichtssprechers hatte der Kläger anlässlich seiner Hochzeitsreise neben dem Zimmer für sich und seine Frau ein weiteres Zimmer für drei Mitreisende gebucht. Diesen sei vor Ort ein Dreibettzimmer mit insgesamt zwei Betten bereitgestellt worden, hieß es. Beide Betten seien jeweils 1,40 Meter breit gewesen. Das sei zu schmal für zwei Menschen, urteilte das Amtsgericht: In einem Hotel, das der Reiseveranstalter selbst mit fünf "Sonnen" bewerte, dürften Reisende mit einem Schlafplatz von mehr als 70 Zentimeter Breite rechnen. Der Kläger bekommt daher nun 15 Prozent des Reisepreises zurück.
