Hannover: Ex-OB Stefan Schostok zu Geldstrafe verurteilt
In der sogenannten Rathausaffäre ist erneut ein Urteil gefallen: Hannovers Ex-OB Schostok soll für illegale Gehaltszulagen an seinen Büroleiter eine Geldstrafe von 12.000 Euro zahlen. Er will das Urteil überprüfen lassen.
In dem jüngsten Gerichtsverfahren gegen den ehemaligen Oberbürgermeister Stefan Schostok ging es nur noch um die Höhe des Strafmaßes. Die bereits im März 2022 erfolgte Verurteilung wegen Untreue blieb nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) bestehen. Allerdings musste der Fall erneut verhandelt werden. Denn nach der Entscheidung des BGH durften eine belastende Berichterstattung und drohende disziplinarrechtliche Konsequenzen nicht strafmildernd berücksichtigt werden, weil das Landgericht dazu keine konkreten Feststellungen getroffen hatte.
Schostok: "Fast unmöglich, die Reputation wiederherzustellen"
Der Richter entschied sich eigenen Angaben zufolge gegen eine Haftstrafe, weil Schostok nicht aktiv etwas getan habe, sondern weil es um Unterlassen gehe. Außerdem sei der Ex-OB nicht vorbestraft und sei nach der Anklage von seinem Amt zurückgetreten. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Bewährungsstrafe von sechs Monaten gefordert, Schostoks Verteidiger forderte eine Strafe unterhalb der zuvor festgelegten 9.000 Euro. Schostok zeigte sich vor Gericht froh über das Ende des Verfahrens. Der Begriff "Untreue" habe eine fatale Wirkung, sagte er, dieser mache es "fast unmöglich, die Reputation wiederherzustellen". Nach dem Urteil sagte Schostok, er sei nicht erpicht darauf, dass Verfahren in die Länge zu ziehen. Aber Rechtsmittel müssten geprüft werden.
Im ersten Verfahren wurde Schostok freigesprochen
Zwischen April 2015 und Mai 2018 soll Schostoks Büroleiter und Chefjurist Zulagen in Höhe von 49.500 Euro rechtswidrig erhalten haben. Das Gericht ist überzeugt, dass Schostok seit Oktober 2017 von diesen illegalen Zulagen wusste ohne sie zu stoppen. Die erste Verhandlung 2020 war für Schostok mit einem Freispruch geendet, sein Ex-Büroleiter hatte eine Geldstrafe wegen Betrugs durch Unterlassen erhalten. Der Bundesgerichtshof hatte die Urteile jedoch aufgehoben. Im zweiten Verfahren im März 2022 wurde Schostok dann wegen Untreue zu einer Geldstrafe von 9.000 Euro verurteilt, sein ehemaliger Büroleiter wurde freigesprochen.