Getötete Frau aus Obernkirchen: Anklage fordert Höchststrafe
Im Prozess um den Mord an einer 75-Jährigen aus Obernkirchen (Landkreis Schaumburg) hat die Staatsanwaltschaft für den Angeklagten eine lebenslange Freiheitsstrafe gefordert. Nach Angaben einer Sprecherin des Landgerichts Bückeburg spricht sie sich außerdem für die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld aus. Die Geschäftsfrau war im vergangenen Juni tot in ihrem Schreibwarenladen gefunden worden. Die Leiche war nackt, die Kleidungsstücke fehlten. Die Anklage gehe von heimtückischem Mord zur Befriedigung des Geschlechtstriebs aus, so die Sprecherin. Zudem habe mit dem Mord eine Straftat verdeckt werden sollen. Zuvor soll der damals 45-Jährige die Seniorin noch gezwungen haben, ihm Geld aus der Kasse zu geben. Die Verteidigung forderte laut Landgericht, den Mann zu sechs Jahren Haft wegen schweren Raubes und Brandstiftung zu verurteilen. Der Angeklagte hatte vor Gericht angegeben, dass ein Drogendealer aus Bielefeld die Frau getötet habe. Dieser habe ihn aufgefordert, in dem Geschäft Geld zu besorgen, um seine Schulden zu begleichen. Das Urteil wird am kommenden Donnerstag erwartet.