Gerhard Schröder (SPD), ehemaliger Bundeskanzler, sitz in einem Sitzungssaal an einem Tisch. © picture alliance Foto: Kay Nietfeld

Endgültig: Altkanzler Gerhard Schröder kann in der SPD bleiben

Stand: 15.05.2023 19:03 Uhr

Altkanzler Gerhard Schröder darf in der SPD bleiben - trotz seiner engen Verbindungen zu Russland ist dies nun endgültig. Die Antragsteller des Verfahrens fordern ihn auf, die Partei freiwillig zu verlassen.

Die SPD-Bundesschiedskommission hat die Anträge auf Berufung gegen eine entsprechende Entscheidung der SPD-Schiedskommission in Hannover in letzter Instanz als unzulässig zurückgewiesen. Wie die Deutsche Presse-Agentur (dpa) berichtet, geht dies aus einem Schreiben des Gremiums an die Antragstellenden hervor. Die Anträge waren von den Ortsvereinen Leipzig-Ost/Nordost und Leutenbach in Baden-Württemberg gestellt worden. Sie wurden aus formellen Gründen abgewiesen. Schröder selbst kommentierte die Entscheidung am Montag zunächst nicht.

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Das Bild zeigt Altkanzler Gerhard Schröder bei einem Treffen im Kreml mit Wladimir Putin. © picture alliance/dpa/POOL SPUTNIK KREMLIN/AP Foto: Alexei Druzhinin

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Antragsteller fordern freiwilligen Austritt von Schröder

Der Fall Schröder ist für die Antragsteller mit der Entscheidung allerdings noch nicht abgeschlossen. "Gerhard Schröder hat der SPD durch seine mangelnde Distanzierung von seinem Freund Wladimir Putin und aufgrund des Verbreitens russischer Narrative in Bezug auf den Krieg gegen die Ukraine der Sozialdemokratie, die sich seit jeher für Frieden und Verständigung der Völker einsetzt, schwer geschadet, und das nicht nur in Deutschland", erklärte Pierre Orthen, Vorsitzender des Leutenbacher SPD-Ortsvereins. Der Chef des Leipziger Ortsvereins, Lars Klaus Aßhauer, kritisierte, dass Schröder den russischen Angriffskrieg bis heute nicht einmal verurteilt habe. Beide fordern von Schröder, dass er freiwillig aus der SPD austritt.

Auch mildere Sanktionen werden nicht verhängt

Die Berufung gegen die Entscheidung wäre nur dann zulässig, wenn bereits in erster Instanz eine nicht unerhebliche Sanktion gegen Schröder verhängt worden wäre und es in zweiter Instanz zu einer Abschwächung dieser Sanktion gekommen wäre, hieß es in der Begründung der Kommission. Ein Ausschluss des Altkanzlers wäre nach den Regularien die härteste Sanktion gewesen. Mildere Sanktionen hätten etwa eine Rüge oder eine zeitweilige Aberkennung des Rechts zur Bekleidung von Parteifunktionen. Aber auch dazu kommt es jetzt nicht.

Zwei Instanzen hatten schon entschieden: Schröder kann Parteimitglied bleiben

Anfang März hatte die Schiedskommission des SPD-Bezirks Hannover die Anträge von sieben klagenden Kreisverbänden der SPD in zweiter Instanz zurückgewiesen. Schröder dürfe Parteimitglied bleiben. Zuvor hatte die Schiedskommission in Schröders Unterbezirk Region Hannover bereits in erster Instanz entschieden, dass der Altkanzler, der seit 60 Jahren SPD-Mitglied ist, nicht gegen die Parteiordnung verstoße. Gegen die Entscheidung hatten die sieben SPD-Gliederungen Einspruch eingelegt. Das Parteiordnungsverfahren hatten ursprünglich 17 Parteigliederungen ins Rollen gebracht.

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Dieses Thema im Programm:

NDR 1 Niedersachsen | Aktuell | 15.05.2023 | 16:00 Uhr

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