Die Angeklagte (3.v.l) und ihre Pflichtverteidigerin Anne Deneke (l) stehen vor Prozessbeginn in einem Gerichtssaal im Landgericht Hildesheim. © dpa-Bildfunk Foto: Michael Matthey

Bewährungsstrafe nach Messerattacke auf Bruder in Schellerten

Stand: 20.09.2022 13:54 Uhr

Eine Frau, die vor 15 Jahren in Schellerten ihren Bruder mit einem Messer angegriffen hat, muss nicht ins Gefängnis. Das Landgericht Hildesheim verurteilte sie zu eineinhalb Jahren Haft auf Bewährung.

Dabei wogen die Vorwürfe schwer: Die Staatsanwaltschaft hatte die heute 35-Jährige wegen versuchten Mordes angeklagt. Bei dem Vorwurf sei das Strafmaß ungewöhnlich, aber ungewöhnliche Fälle erforderten eine "ungewöhnliche Lösung", begründete der Vorsitzende Richter Rainer de Lippe das Urteil. "Man kann hier sehr milde sein", sagte de Lippe, auch wenn ein Messerstich in den Rücken "der Klassiker der Heimtücke" sei. Mit der Entscheidung entsprach das Gericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigerin hatte von einer spontanen Tat aus Hilflosigkeit gesprochen und Freispruch gefordert.

Eingeschränkte Steuerungsfähigkeit nicht ausgeschlossen

Der Vorsitzende Richter hielt der 35-Jährigen in dem Urteil zugute, dass sie vor Gericht die Verantwortung für die Tat übernommen habe und bisher nicht straffällig geworden sei. Eine eingeschränkte Steuerungsfähigkeit sei zum Tatzeitpunkt nicht auszuschließen. Die körperlichen Verletzungen des Bruders seien verheilt. Das Urteil stütze sich zu großen Teilen auf die Aussage der Frau, sagte Richter de Lippe. Die Aussage des Bruders, dem ein Sachverständiger narzisstische Züge bescheinigt habe, fasse man "nicht mit der Zange an". Der 34-Jährige hatte zu Prozessbeginn wegen psychischer Probleme per Video ausgesagt.

Bruder soll Angeklagte im Schlaf angegriffen haben

Der Messerstich habe sich vor 15 Jahren in der Wohnung der Familie in Schellerten (Landkreis Hildesheim) zugetragen. Damals sei die Frau 21, ihr Bruder 19 Jahre alt gewesen. Der Angeklagten zufolge soll der junge Mann sie im Schlaf angegriffen und ins Gesicht geschlagen haben. Weil die Eltern nicht eingegriffen hatten, habe die 19-Jährige zum Messer gegriffen und zugestochen. Anschließend habe sie sich zu einer Freundin geflüchtet.

Vater unterbindet Selbstanzeige der Frau

Der Vater habe der Frau nach der Tat verboten, zur Polizei zu gehen. Es soll zudem in der Kindheit immer wieder zu Angriffen und Gewalt zwischen den Geschwistern gekommen sein. Der Vorfall war vor zwei Jahren bekannt geworden, weil die Frau nach einem erneuten familiären Streit zwischen dem Bruder und den Eltern die Polizei alarmiert hatte. In diesem Zusammenhang erzählte sie den Ermittlern von dem Messerangriff.

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NDR 1 Niedersachsen | Regional Hannover | 20.09.2022 | 15:00 Uhr

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