Verfahren gegen Leiter der Ex-LAB-Leiter eingestellt

Das Amtsgericht Braunschweig hat das Strafverfahren gegen den ehemaligen Leiter der Landesaufnahmebehörde (LAB) sowie seiner Stellvertreterin gegen Geldauflage eingestellt - die Angeklagten sollen jeweils 3.000 Euro zugunsten der Landeskasse zahlen. Das teilten Staatsanwaltschaft und Gericht in einer gemeinsamen Erklärung mit. Gegenstand dieses Verfahrens war der Vorwurf, Mehrfachregistrierungen von Asylbewerbern mit Alias-Personalien trotz Hinweisen der Mitarbeitenden nicht unterbunden zu haben. "Auch wenn es möglich erscheint, dass den betroffenen Kommunen infolge von unrechtmäßigen, mehrfachen Beantragungen von Asylleistungen über mehrere Monate ein erheblicher Schaden entstanden ist, konnte den Angeklagten eine hinreichend belegbare Verantwortlichkeit nur für einen Tatzeitraum von einem Monat zur Last gelegt werden", heißt es zur Begründung. Im Übrigen seien inzwischen die rechtlichen Voraussetzungen für ein einheitliches Identitätsmanagement geschaffen worden, um künftig Leistungsmissbrauch durch Angabe von Mehrfachidentitäten verhindern zu können.
