Polizeiinspektor hat keinen Anspruch auf lebenslange Verbeamtung

Ein Göttinger Polizeiinspektor wollte Beamter auf Lebenszeit werden - daraus wurde nichts. Im September 2019 entließ ihn die Polizeidirektion zum Jahresende aus dem Beamtenverhältnis auf Probe. Zu Recht, wie das Verwaltungsgericht Göttingen jetzt festgestellt hat. Nach Ansicht des Gerichts hat der Mann keinen Anspruch darauf, zum Beamten auf Lebenszeit ernannt zu werden. Sowohl an seiner Leistungsfähigkeit als auch an seiner Loyalität bestünden Zweifel. Eine Berufung in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit lasse sich aber nur dann gegenüber der Allgemeinheit verantworten, wenn die sichere Erwartung bestehe, dass ein Anwärter die nötige Eignung, Befähigung und fachliche Leistung aufweise und dem angestrebten Amt in physischer, psychischer und persönlicher Hinsicht gewachsen sein werde. Der Polizeiinspektor war entlassen worden, weil er unter anderem Krankmeldungen nicht ordnungsgemäß abgegeben hat und sein Verhalten von Illoyalität und fehlender Kooperationsbereitschaft gezeugt hätte.
