"Mord ohne Leiche": Lebenslange Haft für Angeklagten
Das Landgericht Braunschweig hat am Dienstag einen 51 Jahre alten Mann zu lebenslanger Haft wegen Mordes verurteilt. Die Leiche des Mordopfers Karsten M. ist bislang nicht gefunden worden.
Der 51-jährige Angeklagte hat dem Gericht zufolge seinen engsten Freund Karsten M. im April 2021 in dessen Garten in Liebenburg (Landkreis Goslar) getötet. Um die niedrigen Beweggründe zu belegen, führte die Strafkammer zwölf Indizien an: Vom eindeutigen Motiv bis hin zu angemieteten Fahrzeugen, DNA-Spuren und einer gekauften Armbrust. Nach Überzeugung des Gerichts wollte der Tatverdächtige aus einer langjährigen Affäre endlich eine offizielle Liebesbeziehung mit der Ehefrau des Freundes eingehen. Die Frau zeigte aber keine Bereitschaft, ihren Mann zu verlassen. "Er stand dem Zusammenleben im Weg und musste weg", sagte einer der Richter in der Urteilsbegründung.
Affäre zerstört Familie und Freundschaft
Der Verurteilte verfolgte die Urteilsbegründung teilnahmslos auf der Anklagebank. Manchmal schaute er kurz auf, schüttelte dann den Kopf. Der Richter beschrieb sehr detailliert das Verhältnis des 51-Jährigen zur Familie des Opfers. Man sei sehr gut befreundet gewesen. Der Angeklagte war wie ein zweiter Vater für die Kinder seines besten Freundes. Als die Affäre mit dessen Ehefrau seine eigene Ehe zerstörte, wollte er diese Affäre heiraten. Das lehnte die Frau ab. Dann verschwand M. - bis heute ist die Leiche nicht gefunden.
Gericht: Indizien zufolge ist der Vermisste tot
Die Richter gehen aufgrund der Indizien allerdings davon aus, dass Familienvater M. nicht mehr lebt. Unter anderem benötigt M. lebensnotwendige verschreibungspflichtige Medikamente. Seit seinem Verschwinden hatte ihn trotz intensiver Suche und diverser Zeugenaufrufe niemand mehr gesehen. Ermittler hatten auf der Terrasse - dem mutmaßlichen Tatort - eine Blutlache, blutige Schleifspuren und die kaputte Brille des Vermissten entdeckt. In dem Kleintransporter fand sich zudem eine größere Menge Blut. Darin soll der 51-Jährige den schwer verletzten oder toten M. zu einem unbekannten Ort transportiert haben. Das Auto tauchte später auf dem Expo-Gelände in Hannover am Holländischen Pavillon auf.
Urteil noch nicht rechtskräftig
Die Staatsanwaltschaft und die Nebenklage hatten neben der lebenslangen Freiheitsstrafe die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld gefordert. Die Verteidigung wollte einen Freispruch vom Mordvorwurf erreichen. Der Angeklagte selbst schwieg während des kompletten Verfahrens. Rechtskräftig ist das Urteil noch nicht, es ist Revision möglich.