Göttingen: Alleinerbin muss Tierheimkosten für Katzen zahlen

Alleinerben müssen für Haustiere der Verstorbenen aufkommen. Das hat das Göttinger Verwaltungsgericht entschieden und damit die Klage einer Erbin abgewiesen. Zwei Katzen ihres verstorbenen Bruders mussten ins Tierheim und zum Tierarzt. Die Kosten in Höhe von 2.275 Euro wollte die Klägerin nicht bezahlen, weil sie nicht die Halterin war. Laut Gerichtsentscheidung ist sie als Alleinerbin aber zur Besitzerin der Tiere geworden und muss zahlen. Ihr Bruder war vor drei Jahren gestorben. Zunächst erbte die Mutter des Verstorbenen die Tiere, die sie aus Alters- und Krankheitsgründen aber nicht aufnehmen konnte. So blieben die Katzen im Tierheim. Als sie zahlen sollte, ging sie vor Gericht. Nach dem Tod der Mutter im Dezember 2022 setzte ihre Tochter den Rechtsstreit fort.
