Zehntausenden Bankkunden in Niedersachsen droht Kündigung

Stand: 31.01.2023 18:01 Uhr

Zehntausende Niedersachsen könnten bald ohne Konto dastehen. Denn sie haben den neuen Geschäftsbedingungen ihrer Bank noch nicht zugestimmt. Die Verbraucherzentrale klärt auf, was Kunden jetzt machen können.

Betroffen sind unter anderem Kundinnen und Kunden der Landessparkasse zu Oldenburg. Das Geldinstitut hat angekündigt, rund 22.000 Konten zu kündigen, weil die Zustimmung zu den neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) fehlt. Hintergrund ist ein Urteil des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 2021: Seitdem müssen Banken Kontoinhaber und -inhaberinnen aktiv auffordern, den geänderten AGB zuzustimmen. Geschieht das nicht rechtzeitig, sind sie gezwungen, das jeweilige Konto zu kündigen. Im Fall der Landessparkasse zu Oldenburg haben etwa fünf Prozent der rund 400.000 Kundinnen und Kunden bislang nicht geantwortet - eben jene 22.000. Laut Bank haben die Betroffenen noch bis Ende März Zeit, den AGB zuzustimmen. Tun sie das nicht, fehlt die Geschäftsgrundlage - und die Bank sperrt ihre Konten.

Fast alle Banken in Niedersachsen sind betroffen

Das Problem betrifft derzeit fast alle Geldinstitute. Die Sparkasse Osnabrück teilte mit, Konten von Kundinnen und Kunden zu Februar kündigen zu wollen, die den AGB bis November 2022 nicht zugestimmt hatten. Die Zustimmungsquote betrage allerdings rund 99 Prozent, wie eine Sprecherin mitteilte. Bei den Sparkassen in Niedersachsen haben laut Sprecher bereits rund 95 Prozent der Kundinnen und Kunden den AGB zugestimmt. Kündigungen würden nur als "letztes Mittel" ausgesprochen. Die Rücklaufquote bei den Sparkassen Lüneburg sei sehr gut, hieß es. Genaue Zahlen gab es bislang nicht. Alle ihre rund 80.000 Kundinnen und Kunden konnten die Volksbanken Niedersachsen Mitte erreichen - das dauerte einer Sprecherin zufolge aber auch etwa ein Jahr. Auch 150.000 von 250.000 Kundinnen und Kunden der Hannoverschen Volksbank mussten den neuen AGB zustimmen. Weit über 90 Prozent hätten das bislang gemacht.

Was die Verbraucherzentrale Niedersachsen rät

  • Sollten Sie ein Kündigungsschreiben Ihrer Bank erhalten, können Sie den AGB trotzdem noch zustimmen und Ihre Bank dazu bewegen, auf die Kündigung zu verzichten. Das sollte aber zügig geschehen.
  • Bei den neuen AGB sollten Sie auf Gebühren und Ihre Pflichten mit Blick auf PINs oder TANs achten. Sehr viel ist aber ohnehin gesetzlich geregelt.
  • Sie können einer Kündigung widersprechen, einen Anwalt oder eine Schiedsstelle einschalten. Nach spätestens zwei Monaten stellt die Bank allerdings ihre Leistungen ein.
  • Natürlich können Sie auch Ihr Konto kündigen und sich eine neue Bank suchen.
  • Die meisten Änderungen der AGB erfordern eine ausdrückliche Zustimmung. Die Verbraucherzentrale rechnet aber damit, dass Banken in längeren Abständen auf ihre Kundinnen und Kunden zugehen werden.

Wer sich unsicher ist, ob er den AGB bereits zugestimmt hat, kann einfach bei seiner Bank nachfragen.

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Hallo Niedersachsen | 31.01.2023 | 19:30 Uhr

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