Pfarrer kehrt gegen Willen des Bischofs in sein Amt zurück
Obwohl ihm in zwei Fällen grenzverletzendes Verhalten vorgeworfen wird, kehrt ein vorübergehend beurlaubter katholischer Pfarrer in seine Kirchengemeinde in Lindern zurück - allerdings unter Auflagen.
Der zuständige Münsteraner Bischof Felix Genn habe den Pfarrer mit Nachdruck zum Verzicht aufs Amt aufgefordert, teilte ein Sprecher des Offizialats Vechta am Freitag mit. Der Aufforderung sei der Pfarrer jedoch nicht nachgekommen. Kirchenrechtlich habe es aber keine Möglichkeit gegeben, die Rückkehr des Geistlichen in sein Amt zu verhindern. Genn habe daraufhin Auflagen verhängt. Demnach darf der Seelsorger unter anderem vier Jahre lang keinerlei Einzelkontakt mit jungen Frauen bis zum Alter von 27 Jahren haben, weder im Pfarrhaus noch in sonstigen seelsorgerlichen Situationen der Gemeinde, wie etwa bei Wallfahrten. Die Gemeinde gehört zum niedersächsischen Teil des Bistums Münster.
Offizialat: Rechtlich ist dem Mann nichts vorzuwerfen
Zwar könnten dem Geistlichen keine straf- oder kirchenrechtlichen Verstöße vorgeworfen werden, so das Offizialat. Das Verhalten das Priesters habe aber deutlich den Schutzpflichten eines Seelsorgers in vertraulichen seelsorgerlichen Beziehungen widersprochen, hieß es weiter. Wann genau der Priester in seine Kirchengemeinde in Lindern bei Cloppenburg zurückkehre, müsse noch mit den Gremien der Pfarrei geklärt werden.
Priester hat Kontakt mit Frau eingeräumt
Vorgeworfen werden dem Seelsorger zwei Fälle grenzüberschreitenden Verhaltens. Medienberichten zufolge soll er sich unter anderem im Jahr 2010 einer 19-Jährigen genähert haben. Der Priester hatte die Tat eingeräumt. In der Folge der medialen Berichterstattung meldete im September 2022 eine weitere betroffene Person grenzverletzendes Verhalten durch den Priester. Die nachfolgenden Untersuchungen hätten jedoch auch in diesem Fall keine Anhaltspunkte für straf- oder kirchenrechtliche Sanktionen ergeben. Das Bistum selber äußerte sich zu den konkreten Vorwürfen nicht - aus Rücksicht auf die Persönlichkeitsrechte der Opfer, sagte der Interventionsbeauftragte des Bistums Münster, Peter Frings.
Vorgang wird an den Vatikan weitergeleitet
Der Pfarrer war im August vergangenen Jahres beurlaubt worden. Die Unabhängige Kommission für Anerkennungsleistungen hatte einer der Frauen im Frühjahr 2022 eine fünfstellige Summe zuerkannt. Der Pfarrer muss die Hälfte der zuerkannten Anerkennungsleistung übernehmen. Außerdem sei er verpflichtet, weiterhin regelmäßig Beratung in Anspruch zu nehmen, hieß es. Diese Beratung werde von der Interventionsstelle des Bistums begleitet. Der gesamte Vorgang solle nun an die zuständige Kommission im Vatikan weitergeleitet werden.
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