Eine Solaranlage ist vor blauem Himmel zu sehen. © dpa - picture alliance Foto: Daniel Reinhardt

LKA: Kein Anstieg bei Diebstählen von Solaranlagen

Stand: 07.09.2022 12:07 Uhr

Analysen des Landeskriminalamtes (LKA) Niedersachsen zeigen, dass es in Niedersachsen keine erhöhte Anzahl an Diebstählen von Solar- und Photovoltaikanlagen gibt - trotz Energiekrise und großem Interesse an den Anlagen.

Besonders vor dem Hintergrund der Energiekrise nutzen immer mehr Unternehmen und private Haushalte Solar- und Photovoltaikanlagen. Trotz des großen Interesses an diesen Anlagen, können in Niedersachsen bislang keine vermehrten Diebstähle der Solar- und Photovoltaikanlagen festgestellt werden. Das zeigen Analysen des Landeskriminalamtes (LKA) Niedersachsen.

Diebstähle vor allem aus Lauben in Kleingärtenkolonien

Bis zum 29. August 2022 registrierte das LKA Fallzahlen von Diebstählen im mittleren zweistelligen Bereich. Im Vergleich zum Vorjahr verlaufen die Zahlen somit auf einem gleichbleibenden Niveau. Solarbatterien und Wechselrichter aus Lauben in Kleingartenkolonien werden am häufigsten gestohlen. Dass Solarmodule auf privaten oder gewerblichen Gebäuden abmontiert werden, wurde nur in seltenen Fällen registriert.

Schaden in Solarparks besonders groß

Kommt es zu Diebstählen in Photovoltaik-Freiflächenanlagen – sogenannten Solarparks – ist der Beuteschaden aufgrund der großen Stückzahl der entwendeten Module besonders hoch: es entstehen Schadenssummen bis in den unteren 6-stelligen Bereich. Solche Taten zeichnen sich durch ein hohes Maß an Professionalität aus. Auch in Fachfirmen für Solarmodule konnten bisher Diebstähle verzeichnet werden.

Sicherheitshinweise des LKA

Das LKA Niedersachsen gibt Sicherheitsempfehlungen, um Solar- und Photovoltaikanlagen vor Diebstahl zu schützen:

Bei PV-Anlagen auf oder an Gebäuden

  • Sicherung aller Außentüren/-Tore, der Fenster, ggf. Kellerlichtschächte und sonstiger sicherheitsrelevanter Gebäudeöffnungen.
  • Bei Dachanlagen: Entfernen und Sichern von Aufstiegshilfen (z. B. Gartenmöbel, Leitern, Mülltonnen, sichern der Regenfallrohre gegen Aufstieg).
  • Installation: Installation der Anlagenteile mit Spezialwerkzeug, sodass sich die Komponenten bei einem Diebstahlversuch nur durch Zerstörung lösen lassen (z. B. durch Einschlagen von Metallkugeln in Innensechskantschrauben, Verwenden von Schrauben mit Sollbruchstellen, codierte Schrauben, Schrauben mit Einwegantrieb, Verklebungen).
  • Video-/elektronische Sicherungsmaßnahmen:  Installation einer Einbruchmelde- und Videoüberwachungsanlage für eine frühzeitige Detektion von Diebstahlversuchen und rechtzeitige Intervention. Auch als Ergänzung zu einer detektierten Zaunanlage.
  • Kontrollmaßnahmen: Regelmäßige Kontrolle der Anlagen auf Unregelmäßigkeiten wie Beschädigungen oder Markierungen.
  • Kennzeichnung und Markierung: Neben den vom Hersteller bereits aufgebrachten Individualisierungen kann es sinnvoll sein, eigene Markierungen und Kennzeichnungen an den Anlagenteilen vorzunehmen, um nach einem Diebstahl eine Täterüberführung zu erleichtern. Das Diebesgut wird für Hehler uninteressant und eine Eigentumszuordnung ist schnell möglich. Kennzeichnung und Markierung müssen gut sichtbar und dauerhaft angebracht werden. Hier kann z. B. auch der EIN-Code (Eigentümer-Identifikations-Nummer) nach vorgegebenem Muster verwendet werden, welcher bundesweit bereits für die Codierung von Fahrrädern zur Diebstahlprävention verwendet wird.
  • Elektronische Ortungsmaßnahmen: Einsatz von GPS-Modulen in den Anschlussdosen der Solarmodule und in den Wechselrichtern zur Feststellung von Bewegungen und Ortung der Komponenten im Falle eines Diebstahls.
  • Umfriedung: Errichtung von Zaunanlagen mit einem mindestens 2,50 Meter hohem Doppelstabgittermattenzaun, gegebenenfalls mit Übersteig-/Unterkriechschutz. Bei Freigeländeanlagen bietet sich der Einsatz einer detektierten Zaunanlage an, um unberechtigtes Eindringen auf das Gelände bereits frühzeitig erkennen und Interventionsmaßnahmen einleiten zu können.
  • Tore und Zufahrten: Installation von überwachten Toren und Zufahrten in der gleichen Höhe wie die Zaunanlage. Wenn möglich Festlegung von Zufahrts- und Zutrittsberechtigungen sowie eine Festlegung von Schlüsselregelungen.

Grundsätzlich gilt: bei verdächtigen Wahrnehmungen soll die Polizei verständigt werden.

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Dieses Thema im Programm:

NDR 1 Niedersachsen | Aktuell | 07.09.2022 | 15:00 Uhr

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